Für bestimmte Rohstoffe in der Automobilproduktion werden über die Ebene der direkten Lieferanten hinaus menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse auch in der tieferen Lieferkette durchgeführt..
Das Thema Menschenrechte ist bei der Mercedes-Benz Group in der nachhaltigen Geschäftsstrategie als eines von sechs Fokusthemen verankert..
Der Automobilhersteller Mercedes-Benz beschäftigt sich seit vielen Jahren mit den menschenrechtlichen Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit. Den systematischen Ansatz zum Schutz der Menschenrechte entwickelt das Unternehmen vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Erwartungen sowie regulatorischer Entwicklungen stetig weiter.
Das Thema Menschenrechte ist bei der Mercedes-Benz Group in der nachhaltigen Geschäftsstrategie als eines von sechs Fokusthemen verankert. Menschenrechte zu achten, ist für das Unternehmen somit Pflicht und Anspruch zugleich. Die Mercedes-Benz Group bekennt sich zu den international anerkannten Menschenrechten, u.a. zur internationalen Menschenrechtscharta sowie zur Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Dies ist in der für alle Beschäftigten verbindlichen Verhaltensrichtlinie sowie in der Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte festgelegt.
Abgeleitet aus der Verhaltensrichtlinie und der Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte hat das Unternehmen mit den Business Partner Standards und Responsible Sourcing Standards nach außen gerichtete Anforderungen an Partner und Lieferanten bezüglich der Einhaltung von Menschenrechten formuliert. Mit den Responsible Sourcing Standards sind direkte Lieferanten nicht nur zur Beachtung dieser Standards aufgefordert, sie sollen diese auch in ihre vorgelagerten Wertschöpfungsketten tragen und die Einhaltung überwachen.
Renata Jungo Brüngger, Vorstandsmitglied der Mercedes-Benz Group AG. Integrität & Recht
Die Achtung der Menschenrechte ist uns seit vielen Jahren ein zentrales Anliegen und die Voraussetzung für unseren langfristigen Erfolg. Unser Ziel ist klar: Wir wollen nur Produkte, die ohne Menschenrechtsverletzungen produziert wurden. Deshalb haben wir das Thema in unserer nachhaltigen Geschäftsstrategie verankert.
Unternehmenseigener Menschenrechtsansatz. Das Human-Rights-Respect-System
Die Mercedes-Benz Group entschied sich frühzeitig für einen systematischen Menschenrechtsansatz: das Human-Rights-Respect-System (HRRS), das kontinuierlich weiterentwickelt wird.
Mit der im Jahr 2021 verabschiedeten Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte wurden die bisherigen Ziele, Verfahren und Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte im Unternehmen zusammengefasst, ergänzt und aktualisiert. Dabei geht es im Kern um den Schutz fundamentaler Menschenrechte.
Mit der Grundsatzerklärung verpflichtet sich die Mercedes-Benz Group dazu, potenziell negativen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu begegnen bzw. diesen, wo möglich, vorzubeugen oder sie zu minimieren.
Ziel des HRRS als risikobasiertem Ansatz, der sich am konzerninternen Compliance-Management-System orientiert, ist es, Risiken und mögliche negative Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Achtung der Menschenrechte frühzeitig zu erkennen und diesen zu begegnen. Die Mercedes-Benz Group wendet das HRRS sowohl für den eigenen Geschäftsbereich, d. h. alle kontrollierten Konzerngesellschaften weltweit, als auch für direkte Lieferanten an. Darüber hinaus hat das Unternehmen bestimmte Rohstoffe identifiziert, die besonders mit menschenrechtlichen Risiken verbunden sein können und für die Automobilproduktion relevant sind. Für diese werden über die Ebene der direkten Lieferanten hinaus menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse auch in der tieferen Lieferkette durchgeführt.
Das HRRS basiert auf den Prinzipien unternehmerischer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte, wie sie in den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nation (2011) beschrieben sind, und besteht aus vier Prozessschritten zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten:
1. Risikobeurteilung
Im ersten Schritt werden systematisch menschenrechtliche Risiken im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit und der Geschäftsbeziehungen identifiziert und bewertet. Hierbei müssen – entlang der jeweiligen Wertschöpfungsstufe – die Menschenrechtsthemen mit den potenziell folgenschwersten Auswirkungen auf die Betroffenen priorisiert werden (sogenannte "salient human rights issues").
Lesen Sie hier: Die Risikoanalyse als Teil des Human-Rights-Respect-Systems – ein Beispiel aus den Handlungsanleitungen des Branchendialoges Automobilindustrie
2. Programmimplementierung
Im zweiten Schritt werden entsprechende Maßnahmen zur Vorbeugung und Minimierung menschenrechtlicher Risiken im Rahmen der Geschäftstätigkeit und der Geschäftsbeziehungen definiert und implementiert.
Lesen Sie hier: Das Compliance-Awareness-Modul – ein Beispiel aus den Handlungsanleitungen des Branchendialoges Automobilindustrie
3. Kontrolle
Im dritten Schritt wird die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen evaluiert. Auf dieser Grundlage werden das System und die Maßnahmen an neue Erkenntnisse und Herausforderungen angepasst.
4. Berichterstattung
Im vierten Schritt berichtet das Unternehmen regelmäßig und transparent über erzielte Fortschritte und Herausforderungen in standardisierten Berichtsformaten an die Öffentlichkeit und an relevante Stakeholder, beispielsweise im jährlichen Nachhaltigkeitsbericht der Mercedes-Benz Group.
Die vier Schritte des Human-Rights-Respect-Systems der Mercedes-Benz Group AG.
Umsetzung des Human-Rights-Respect-Systems in den Konzerngesellschaften
Mit dem Social-Compliance-Management-System (Social CMS) setzt die Mercedes-Benz Group das HRRS in den eigenen Konzerngesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung im Rahmen des unternehmensweiten Compliance-Management-Systems um.
Mit dem Social CMS werden Risiken identifiziert und benannt, die in den eigenen kontrollierten Konzerngesellschaften entstehen können. Den Schwerpunkt dabei bilden die Risikobereiche Arbeitnehmerrechte, Diversität und Nichtdiskriminierung sowie Sicherheit und lokale Risiken an den Unternehmensstandorten. Das Social CMS wird anhand der Ergebnisse der Risikobewertung einmal jährlich sowie anlassbezogen überprüft und überarbeitet.
Basierend auf den identifizierten Risikobereichen werden die Konzerngesellschaften jährlich auf menschenrechtliche Risiken hin überprüft. Dabei wird ein zweistufiges Verfahren angewendet, in dem die risikobasierte Vorabklassifizierung auf Grundlage bestimmter Länder- und Geschäftsmodellrisiken durch eine umfragenbasierte Erhebung in der jeweiligen Konzerngesellschaft ergänzt wird. Auf dieser Grundlage wird eine Gesamtrisikoaussage für die jeweilige Konzerngesellschaft erstellt und daraus unter Einbezug der Compliance-Verantwortlichen des weltweiten Compliance-Netzwerks spezifische Maßnahmenpakete abgeleitet und den jeweiligen Konzerngesellschaften zugewiesen.
Umsetzung des Human-Rights-Respect-Systems in Lieferketten
Neben der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse bei eigenen Konzerngesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung ist das Management menschenrechtlicher Risiken in Lieferketten eine zentrale Aufgabe im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes zum Schutz der Menschenrechte. Dementsprechend wird das HRRS auch für die Lieferkette angewendet. Dies betrifft zum einen die direkten Lieferanten der Mercedes-Benz Group. Diese werden vertraglich verpflichtet, Menschenrechte zu respektieren. Darüber hinaus werden die direkten Lieferanten einer Vorabrisikoklassifizierung unterzogen. Entsprechend der Risikoklassifizierung werden mithilfe standardisierter Fragebögen weitere Informationen bei den direkten Lieferanten eingeholt, um auf Grundlage dieser Informationen zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen.
Bei bestimmten Produktionsmaterialien geht die Mercedes-Benz Group über die Ebene direkter Lieferanten hinaus. Hierbei sind vor allem bestimmte Rohstoffe relevant, die in bestimmten Bauteilen enthalten sind und wo besondere menschenrechtliche Risiken in der Lieferkette vorhanden sein können. Hierfür wurden 24 Rohstoffe systematisch identifiziert. Die Mercedes-Benz Group hat sich das Ziel gesetzt, bis 2028 für alle 24 Rohstoffee sogenannte Rohstoff-Assessments umgesetzt und entsprechende Maßnahmen zur Abmilderung der identifizierten Risiken umgesetzt zu haben. Die Überprüfung besteht im Wesentlichen aus drei Schritten: Transparenz entlang der Lieferkette erhöhen, die Risiko-Hotspots identifizieren und geeignete Maßnahmen definieren und umsetzen. Den risikobasierten Prozess und die Ergebnisse veröffentlicht das Unternehmen in seinem Rohstoffbericht. Zudem ist der Fortschritt bei diesen Assessments zu Produktionsmaterialrohstoffen vergütungsrelevant. Das heißt, dass die variable Vergütung der Führungskräfte sowie des Vorstands unter anderem auch davon abhängt, ob die Ziele bei diesen Assessments erreicht worden sind.
Steckbrief Mercedes-Benz Group
- Branche: Automobilindustrie
- Besonderer Fokus auf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht:
- Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte (NAP-Kernelement 2)
- Berichterstattung (NAP-Kernelement 4)
- Website: group.mercedes-benz.com/de
Das HRRS wird kontinuierlich weiterentwickelt – unter Einbindung von Stakeholdern.
Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse im Unternehmen und seinen Lieferketten ist Teamwork. Diverse interne Fachbereiche und externe Partner arbeiten gemeinsam an dieser Aufgabe. Dabei ist die Weiterentwicklung entsprechender Prozesse und Strukturen eine Daueraufgabe – kein Sprint, sondern ein Marathon. Wichtig ist dabei, das Ziel immer im Blick zu behalten: Die Arbeit muss den eigentlichen Rechteinhabern zugutekommen und vor Ort wirksam werden
, so Marc-André Bürgel, Leiter der Abteilung für Social Compliance bei der Mercedes-Benz Group AG.
Das HRRS wird kontinuierlich weiterentwickelt. Entsprechend den Erkenntnissen aus den Risikoanalysen und der Überprüfung der Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen werden Anpassungen vorgenommen. Zudem wird besonderer Wert auf die Einbindung von Stakeholdern gelegt, gerade auch von potenziell Betroffenen. Dies sind zum einen die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Betroffenen vor Ort, bspw. in Rohstofflieferketten. Zudem geht das Unternehmen regelmäßig in einen intensiven Austausch mit internen wie externen Expertinnen und Experten.
Dies geschieht unter anderem beim jährlichen "Sustainability Dialogue", bei dem sich eine Arbeitsgruppe mit Fragen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und zum Ansatz der Mercedes-Benz Group befasst und das Unternehmen zu Fortschritten wie auch Herausforderungen berichtet. Unter dem Dach des "Sustainability Dialogue" trifft sich eine Kerngruppe externer Stakeholder auch unterjährig, um gemeinsam mit dem Unternehmen aktuelle Entwicklungen des HRRS zu diskutieren.
Der "Sustainability Dialogue" ergänzt somit den Nachhaltigkeitsbericht, den die Mercedes-Benz Group jährlich veröffentlicht und in dem das Thema Menschenrechte ebenfalls einen wichtigen Stellenwert einnimmt.
Wichtig sind auch die Arbeit in spezifischen Rohstoffinitiativen und der Austausch in Initiativen und Netzwerken wie dem UN Global Compact, econsense oder Drive Sustainability. Die Mercedes-Benz Group engagiert sich darüber hinaus auch aktiv im Branchendialog der Automobilindustrie im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte.
Hinweis
Die Inhalte der Texte wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt das BMAS daher keine Gewähr