Das erste Handlungsfeld des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschreibt die menschenrechtliche Schutzpflicht des Staates. Diese umfasst sowohl die Verantwortung, in eigenen Aktivitäten Menschenrechte zu schützen, als auch die Aufgabe, Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflicht zu unterstützen.
Die Bundesregierung engagiert sich auf mehreren Ebenen und über verschiedene Hebel für eine ambitionierte Umsetzung der VN-Leitprinzipien. Dabei setzt sie auf die Kooperation mit Stakeholdern, um unternehmerische Verantwortung in Lieferketten zu stärken. Im Folgenden wird das Engagement der Bundesregierung zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechten ausführlich beleuchtet.