Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ist die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht aller Unternehmen entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten in einem festen Rahmen verankert. Mit dem im Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird zudem die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten erstmals verbindlich geregelt.
Die Bundesregierung möchte Unternehmen bei der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht unterstützen. In diesem Kontext hat sie verschiedene Umsetzungshilfen zusammengestellt, welche Unternehmen erforderliches Know-How an die Hand geben und bei konkreten Herausforderungen Hilfestellungen bieten. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wichtig: Die Angebote sollen bei der Umsetzung des NAP genauso helfen wie bei der Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten gemäß LkSG.