Die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2011 im Konsens angenommenen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (engl.: UN Guiding Principles on Business and Human Rights) basieren auf drei Säulen:
- Staatliche Pflicht zum Schutz der Menschenrechte
- Unternehmerische Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte
- Zugang zu Abhilfe für Betroffene von Menschenrechtsverstößen
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat die vom Menschenrechtsrat mandatierte VN-Arbeitsgruppe zu Wirtschaft und Menschenrechten die Staatengemeinschaft aufgefordert, die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen und dazu insbesondere Nationale Aktionspläne (NAPs) zu erarbeiten. Seit 2013 entwickeln und implementieren verschiedene Länder NAPs für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Entstehungsprozesse, die Inhalte und die Strukturen für die Umsetzung der Pläne unterscheiden sich dabei zwischen den Ländern. Zum Beispiel variieren das Ambitionsniveau und die gesetzten Schwerpunkte.
In Deutschland wird mit dem am 21. Dezember 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) die Umsetzung der Leitprinzipien vorangebracht. Auf internationaler Ebene haben aktuell insgesamt 30 Staaten einen NAP verabschiedet, 18 davon sind europäische Staaten, darunter 14 EU-Mitgliedsstaaten. In vielen weiteren läuft derzeit ein formaler Prozess zur Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte.
Analyse Nationale Aktionspläne Wirtschaft und Menschenrechte – Europäische Staaten und USA im Vergleich.
Deutsches Institut für Menschenrechte: Nationale Aktionspläne Wirtschaft und Menschenrechte
In Sinne einer weltweiten Annäherung von Wettbewerbsbedingungen ("global level playing field") und einer effektiven Stärkung des Menschenrechtsschutzes ist es der Bundesregierung ein zentrales Anliegen, dass möglichst viele Staaten die VN-Leitprinzipien mit qualitativ hochwertigen Politikprogrammen, zumeist in Form von Nationalen Aktionsplänen, umsetzen. Dazu gehört auch, im internationalen Dialog das gemeinsame Verständnis von Sorgfaltspflicht zu vertiefen und grenzüberschreitendes nachhaltiges Lieferkettenmanagement durch praktische Maßnahmen der Zusammenarbeit zu fördern. Die Bundesregierung verpflichtet sich im NAP, die Erarbeitung von NAPs auch in Entwicklungs- und Schwellenländern aktiv zu fördern, etwa durch Unterstützung Nationaler Menschenrechtsinstitutionen.
Mit Blick auf die EU-Ebene strebt die Bundesregierung einen Europäischen Aktionsplan zu verantwortungsvoller Unternehmensführung und Menschenrechten in Lieferketten an, der die Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten kohärent bündelt. Im Rahmen der G7/G20 hat die Bundesregierung in den jeweiligen Abschlusserklärungen, welche 2015 in Elmau (G7) und 2017 in Hamburg (G20) und 2022 ebenfalls in Elmau (G7) verabschiedet wurden, eine klare politische Verpflichtung zur Förderung nachhaltiger Lieferketten unter Bezugnahme auf die VN-Leitprinzipien verankern können. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass diese Beschlüsse der G7/G20 nachgehalten werden.
International gibt es zwei zentrale Bezugspunkte, die Informationen über bestehende NAPs im weltweiten Kontext liefern: die Website von OHCHR und die Website des Danish Institute for Human Rights, wobei das Danish Institute for Human Rights in seiner Darstellung zwischen vom Staat initiierten NAPs und anderen nichtstaatlichen Initiativen differenziert. Viele Informationen über bestehende NAPs auf dieser Website speisen sich aus diesen Quellen.