Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Branchendialoge durch. Ziel der Dialoge ist es, Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen Orientierung zu bieten und sie dabei zu unterstützen, die Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht angemessen umzusetzen. Dadurch leisten sie einen Beitrag, um die menschenrechtliche Lage in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern.
Die ersten Branchendialoge finden mit der deutschen Automobilindustrie und mit den Vertretern der deutschen Energiewirtschaft statt. Zudem führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) branchenübergreifende Fachveranstaltungen durch.
Wenn Sie mehr erfahren wollen oder gar Interesse an einem Branchendialog in Ihrem Sektor haben, wenden Sie sich gerne an das BMAS unter branchendialoge@bmas.bund.de.