Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Branchendialoge durch. Ziel der Dialoge ist es, Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen Orientierung zu bieten und sie dabei zu unterstützen, die NAP-Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht angemessen umzusetzen. Dadurch leisten sie einen Beitrag, um die menschenrechtliche Lage in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern.
Die ersten Branchendialoge finden mit der deutschen Automobilindustrie und mit den Vertretern der deutschen Energiewirtschaft statt. Dialoge mit weiteren Branchen befinden sich in der Anbahnung. Für weitere Informationen zu den NAP-Branchendialogen wenden Sie sich über die E-Mail-Adresse branchendialoge@bmas.bund.de bitte an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).