Die vier Handlungsfelder des NAP
Die drei Säulen der VN-Leitprinzipien bilden die Basis für die vier Handlungsfelder des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP).
Engagement der Bundesregierung
Das erste Handlungsfeld beschreibt die menschenrechtliche Schutzpflicht des Staates. Diese umfasst sowohl die Verantwortung, in eigenen Aktivitäten Menschenrechte zu schützen, als auch die Aufgabe, Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflicht zu unterstützen.
Unternehmerische Sorgfaltspflicht
Im Handlungsfeld 2 formuliert die Bundesregierung die Erwartung an Unternehmen in Bezug auf deren menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten. Die fünf Kernelementen der Sorgfaltspflicht sollen hierbei eine Orientierung bieten.
Umsetzungshilfen
Handlungsfeld 3 subsumiert die Unterstützungsangebote für Unternehmen, die bei der Umsetzung der im NAP festgelegten menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zur Verfügung stehen. Hierunter fallen beispielsweise Leitfäden, Praxisbeispiele, Beratungs- und Schulungsangebote.
Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung
Handlungsfeld 4 verdeutlicht, wie ein Zugang zu Abhilfe- und Wiedergutmachung im Fall von mit Unternehmen zusammenhängenden Menschenrechtsverletzungen gewährleisten werden soll. Durch Beschwerdemechanismen sollen Unternehmen Betroffenen zudem die Möglichkeit geben, auf Missstände aufmerksam zu machen.