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Praxisbeispiele aus dem Branchendialog Automobilindustrie

Die angemessene Umsetzung der im NAP und im Lieferkettengesetz (LkSG) festgeschriebenen Sorgfaltspflichten sind für jedes Unternehmen ein fortlaufender, individueller Prozess. Die folgenden Beispiele zeigen, wie Unternehmen des Branchendialogs Automobilindustrie den Anforderungen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht begegnen, welche Lösungsansätze sie entwickeln und wie sie diese in der betrieblichen Praxis sowie entlang ihrer globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten umsetzen.

Risikoanalyse

NAP und LkSG sehen vor, dass Unternehmen eine Risikoanalyse durchführen. Das bedeutet, dass Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Produktions- und Lieferkette ermitteln, gewichten und priorisieren müssen. Wie eine Risikoanalyse in der Praxis umgesetzt werden kann, zeigen die Unternehmen Knorr-Bremse, Mercedes-Benz und die Volkswagen AG.

Knorr-Bremse AG

Knorr-Bremse AG

Knorr-Bremse AG UN Global Compact Fortschrittsbericht 2018

Risikoanalyse zu ethischer Personalbeschaffung

Als Ergebnisse ihrer Risikoanalyse haben sich Zeitarbeitnehmer*innen, Dienstleister*innen sowie Mitarbeitende der Lieferkette als wesentliche Risikogruppen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen für Knorr-Bremse herausgestellt. Aus diesem Grund führt das Unternehmen eine konzernweite Überprüfung potenzieller Risiken für diese Kategorien mit einer vertieften Analyse zum Thema ethische Personalbeschaffung durch. Die Analyse beinhaltet alle Standorte der Knorr-Bremse AG weltweit und hat zum Ziel, Risiken für diese Arbeitnehmendengruppen innerhalb der Lieferketten von Knorr-Bremse sichtbar zu machen und die Risiken wann immer nötig zu bennenen.

Globale Gap-Analysen zeigten mangelnde Transparenz bei Rekrutierungsprozessen in verschiedenen Regionen und fehlende zentrale Onboarding-Prozesse, berichtet Clara Fehrenbach-Ernst von Knorr-Bremse. Wir haben wenig globale Kontrolle über lokale Verfahren des Onboardings und Recruitings, insbesondere über Agenturen. Daher stufen wir Leihmitarbeitende in ein erhöhtes Risiko für Menschenrechtsverletzungen ein. Auch moderne Sklaverei ist ein wichtiger Querschnittsrisikobereich für Knorr-Bremse, da sie in Ländern mit erhöhtem Risiko dafür tätig sind.

Um das Risiko zu analysieren, führte das Unternehmen dokumentenbasierte sowie interviewbasierte Analysen durch. Ein länderspezifisches Risikomapping der Standorte, eine Desktop-Recherche der Menschenrechtsrisiken in der Wertschöpfungskette sowie externe Richtlinien für ethische Personalbeschaffung wurden außerdem als Grundlage der Analyse hinzugezogen. Eine enge Zusammenarbeit mit der Personalabteilung, dem Einkauf und regionalen Ansprechpersonen war dabei von hoher Bedeutung für den Prozess.
Transparenz soll zukünftig durch einen ausführlichen Fragebogen geschaffen werden, der speziell für die gefährdeten Mitarbeitenden im Rekrutierungsprozess durch HR und den Einkauf beantwortet wird. Der Fragebogen gliedert sich in vier Abschnitte (Einleitungs- und Sortierfragen, Direktbeschäftigte, Leiharbeitende, Dienstleistende). Die Fragen beziehen sich auf Rekrutierungs- und Onboarding-Praktiken mit Bezug zum Beispiel auf den Verhaltenskodex, HSE-Richtlinien zur Beschäftigung und den Umgang mit Überstunden.

Mercedes-Benz Group AG

Mercedes-Benz Group AG

Die vier Schritte des Human-Rights-Respect-Systems der Mercedes-Benz Group AG.

Risikoanalyse als Teil des Human-Rights-Respect-Systems

Um ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen, hat die Mercedes-Benz Group einen unternehmeneigenen Due-Diligence-Ansatz entwickelt: das Human-Rights-Respect-System (HRRS). Damit prüft das Unternehmen risikobasiert und systematisch, inwieweit in den Konzerngesellschaften und Lieferketten Menschenrechte geachtet werden.

Das HRRS umfasst vier Schritte: Risikobeurteilung, Programmimplementierung, Kontrolle und Berichterstattung und zielt darauf ab, systematisch menschenrechtliche Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Ein wichtiger Eckpfeiler ist dabei der Austausch mit Rechteinhabenden, beispielsweise mit Beschäftigten oder lokalen Bevölkerungen vor Ort.

Bei der Risikobeurteilung identifiziert und bewertet die Mercedes-Benz Group systematisch menschenrechtliche Risiken im Rahmen ihrer eigenen Geschäftstätigkeiten und ihrer Geschäftsbeziehungen.

In einem ersten Schritt wurden die für die Mercedes-Benz Group wesentlichen menschenrechtlichen Themen anhand eines Impact-Assessments entsprechend den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen identifiziert. Wichtige menschenrechtliche Referenzrahmen, insbesondere die internationale Menschenrechtscharta und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie der spezifische Kontext der Automobilproduktion wurden dabei berücksichtigt.

Die wesentlichen menschenrechtlichen Themen finden sich in der Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung für Menschenrechte der Mercedes-Benz Group ebenso wieder wie als Anforderungen an Lieferanten in den Responsible-Sourcing-Standards.

Die Herangehensweise bei der Risikobeurteilung unterscheidet sich danach, ob es sich um die eigenen Konzerngesellschaften, um direkte Lieferanten oder um die tiefere Lieferkette handelt.

In Bezug auf die Konzerngesellschaften hat die Mercedes-Benz Group eine Matrix aus Länderrisiko und Geschäftsmodell angewendet. Das Länderrisiko wird anhand anerkannter Indizes zu menschenrechtlichen Themen erfasst. Im Anschluss daran wird das Geschäftsmodell der jeweiligen Konzerngesellschaft näher betrachtet. Für die identifizierten Konzerngesellschaften ergeben sich je nach Land und Geschäftsmodell unterschiedliche Risiken, die im Rahmen einer regelmäßigen Abfrage im Rahmen des Social-Compliance-Management-Systems standardisiert berücksichtigt und bewertet werden.

Bei den direkten Lieferanten der Mercedes-Benz Group ist das Vorgehen vergleichbar. Anhand einer Vorabklassifizierung werden die Lieferanten einer genaueren Analyse unterzogen und so Risiken ermittelt, welchen mit entsprechenden Maßnahmen begegnet werden kann.

Für die tiefere Lieferkette hat die Mercedes-Benz Group systematisch 24 Rohstoffe identifiziert, in deren Lieferketten vermehrt menschenrechtliche Risiken auftreten können. Im ersten Schritt wurden jene Rohstoffe analysiert, die in einem Fahrzeug enthalten sind, und unter anderem mit der US Department of Labor’s "List of goods produced by child labor or forced labor" abgeglichen. Die daraus resultierenden Rohstoffe hat die Mercedes-Benz Group in mehreren Schritten priorisiert – Kriterien dabei waren unter anderem menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in den Abbauländern der Rohstoffe, die Relevanz der Rohstoffe für die Transformation zur Elektromobilität, die funktionelle Relevanz des Rohstoffs in essenziellen Bauteilen und der Einkaufsumfang. Daraufhin sieht sich die Mercedes-Benz Group an, in welchen Bauteilen diese Rohstoffe enthalten sind, und analysiert und berwertet die Risiken in den entsprechenden Produktionsmateriallieferketten.

Weiterführende Links:

Human-Right-Respect-System bei Mercedes-Benz

Volkswagen AG, AUDI AG, Porsche AG

Volkswagen AG

Volkswagen

Risikomanagement der Zulieferunternehmen mithilfe des S-Ratings

Der Volkswagen-Konzern will seiner Verantwortung in seinen Geschäftsbeziehungen auf globaler Ebene gerecht werden und handelt proaktiv über die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben hinaus. Nur jene Lieferant*innen, welche die Nachhaltigkeitsanforderungen des Volkswagen-Konzerns akzeptieren und sich zu deren Erfüllung verpflichten, können eine Geschäftsbeziehung mit dem Konzern eingehen.

Als eine zentrale Maßnahme zur Bewertung der (potenziellen) Partnerunternehmen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsperformance hat der Volkswagen-Konzern 2019 ein Nachhaltigkeitsrating (Sustainability-Rating; kurz: S-Rating) eingeführt. Der Konzern strebt damit an, nur mit Partner*innen zusammenzuarbeiten, die seine Werte teilen, denn die Lieferant*innen spielen eine Schlüsselrolle für die eigene Nachhaltigkeitsperformance. Mit dem S-Rating überprüft der Konzern die Einhaltung der Anforderungen aus dem Code of Conduct für Geschäftspartner. Konkret werden die Leistungen in den Themenfeldern Umwelt, Soziales, inklusive Menschenrechte sowie Unternehmensethik ermittelt. Nur bei einem positiven S-Rating-Ergebnis kommt für den Konzern eine Zusammenarbeit infrage. Somit besteht ein direkter Anreiz für Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsperformance zu verbessern.

Der stufenweise Prozess beginnt mit einer Selbstauskunft.

Die Bewertung erfolgt durch einen mehrstufigen Prozess. Zunächst müssen die Unternehmen eine Selbstauskunft (Self Assessment Questionnaire, Abk.: SAQ) ausfüllen und ihre Antworten mit Dokumenten belegen. Der Fragebogen wurde gemeinsam mit der Brancheninitiative Drive Sustainability entwickelt und wird derzeit bei mehreren OEMs und großen Zuliefer*innen angewandt. Somit können Unternehmen denselben Fragebogen für mehrere Kund*innen ausfüllen und damit den Aufwand so gering wie möglich halten. Das erzielte Ergebnis ist die Grundlage für das S-Rating. Die Unternehmen erhalten dabei Empfehlungen, wie sie sich noch besser in den Themenfeldern Menschenrechte/Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Umwelt sowie Unternehmensethik aufstellen können.

Weitere Schritte zur Ermittlung der Performance der Lieferant*innen

Werden im SAQ Lücken festgestellt, wird zusätzlich eine Vor-Ort-Prüfung durchgeführt. Mit einer solchen standortspezifischen Prüfung wird die Nachhaltigkeitsleistung auch vor Ort transparent. Von einem unabhängigen Nachhaltigkeitsassessor werden dabei unter anderem folgende Themenbereiche geprüft: allgemeine Geschäftsführung, Arbeitszeiten und Überstunden, Brandschutz und sichere Evakuierung im Notfall, Gesundheit am Arbeitsplatz und Arbeitssicherheit, Umgang mit Gefahrstoffen sowie Lieferkettenmanagement. Das dort erzielte Ergebnis fließt dann mit in das Gesamtergebnis ein. Sollten während der Prüfung Abweichungen festgestellt werden, werden diese transparent kommuniziert und dokumentiert. Sämtliche Abweichungen müssen mit einem geeigneten Maßnahmenplan in einem fest definierten Zeitraum abgestellt werden. Die Vor-Ort-Prüfung gilt als Ergänzung des SAQ. Er entbindet aber nicht von der kontinuierlichen Verbesserung der Selbstauskunft.

In manchen Fällen ist neben dem SAQ und der Vor-Ort-Prüfung eine weitere Prüfung notwendig, der sogenannte Compliance-Check. Diese Prüfung wird als Business Partner Due Diligence (BPDD) bezeichnet und dient dazu, Risiken, wie Korruptions- oder Geldwäsche, rechtzeitig zu erkennen.

Transparenz schaffen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Performance ergreifen

Ziel des Volkswagen-Konzerns ist es, die wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette zu kennen und wirksam anzugehen. Eine wichtige Voraussetzung zur Identifizierung, Vorbeugung und Minderung von Nachhaltigkeitsrisiken in der vorgelagerten Lieferkette ist die Erhöhung der Transparenz.

Das S-Rating verschafft dem Konzern ein hohes Maß an Transparenz über die Gesamtperformance zu Nachhaltigkeit seiner Geschäftspartner*innen. Darüber hinaus wird es dafür genutzt, proaktiv Maßnahmen zur Verbesserung bei oder gemeinsam mit den Lieferant*innen zu implementieren. Das vorrangige Ziel ist nicht, mit dem S-Rating Geschäftspartner*innen aus der Lieferkette auszuschließen, sondern sie zu befähigen, ihre Performance zu verbessern und Risiken zu managen. Der Konzern unterstützt die Lieferant*innen hierbei durch gezielte Schulungen und Workshops.

Weiterführende Links:

Maßnahmen

Werden Risiken identifiziert, müssen angemessene Maßnahmen zur Beendigung oder Minimierung der prioritären Risiken implementiert werden. BMW, Rehau und Mercedes Benz machen vor, wie Präventions- und Abhilfemaßnahmen aussehen können.

BMW Group

BMW Group

BMW Lieferantenmanagement

Verankerung der menschenrechtlichen Sorgfalt im Beschaffungsprozess

Die BMW Group verwendet den branchenspezifischen und von Drive Sustainability entwickelten Fragebogen zur individuellen Bewertung der zuliefernden Unternehmen, beispielsweise zu Menschenrechten, Umwelt und Arbeitsbedingungen. Das daraus resultierende Bewertungsergebnis ist für die BMW Group vergaberelevant, dabei unterscheidet sie zwischen Lieferantenstandorten für direktes Material und einem Vergabevolumen von mehr als 2 Mio. Euro und Lieferantenstandorten für indirektes Material und einem Vergabevolumen von mehr als 10 Mio. Euro.

Der standardisierte Fragebogen ist fest in den Beschaffungsprozess integriert, um zuliefernde Unternehmen, basierend auf Kernthemen und daraus abgeleiteten Mindestanforderungen, zu bewerten und ggf. korrektive Maßnahmen zu vereinbaren. Unter anderem ist eine öffentliche Berichterstattung zu den Ergebnissen des Assessments für zuliefernde Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden verpflichtend.

Der Prozess lässt sich in wenigen Schritten zusammenfassen. Die bei BMW Group einkaufende Person fordert zunächst eine Beantwortung des Fragebogens über die Lieferantendatenbank an.

Das zuliefernde Unternehmen füllt den Fragebogen auf einer externen Plattform aus und teilt ihn mit der BMW Group. Ein externer Dienstleister, der auch die Plattform betreibt, validiert den Fragebogen anschließend, sendet das Ergebnis an das zuliefernde Unternehmen zurück und fordert je nach Ergebnis dazu auf, falsche Angaben zu korrigieren und den Prozess abzuschließen. Das Ergebnis ist eine Empfehlung, die dann innerhalb der Einkaufsabteilung der BMW Group analysiert und für die Vergabe berücksichtigt wird. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt und wurden korrektive Maßnahmenpläne nicht bis zum Zieltermin erfüllt, ist eine Vergabe an das zuliefernde Unternehmen ausgeschlossen. Nur bei vollständiger Erfüllung der für die BMW Group spezifischen Anforderungen ohne weiteren Handlungsbedarf kann eine Vergabe ohne Einschränkung stattfinden.

Weiterführende Links:

Lieferantenmanagement bei BMW

Rehau AG

Rehau AG

REHAU Werk in Rehau

Consultation Days

Das mittelständisch geprägte Familienunternehmen REHAU bietet seinen Mitarbeitenden mehrere innovative Möglichkeiten zur direkten Kommunikation mit Entscheidungsträgern. REHAU verfolgt bei den Maßnahmen zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht einen pragmatischen Ansatz: nicht das Rad neu erfinden und aufwändige zusätzliche Systeme aufbauen, sondern vorhandene bewährte Systeme und bekannte Prozesse erweitern und optimieren, beschreibt Dr. Andreas Grobe, Director Human Resources Relations und Menschenrechtsbeauftragter, die Herangehensweise des Unternehmens. Eines dieser bewährten Maßnahmen ist der Consultation Day, der global an ca. 170 Standorten genutzt wird.

Die bei diesen Standortbesuchen eingesetzte Checkliste ("Social Audit") wurde 2019 um menschenrechtliche Fragestellungen ergänzt. Alle Beschäftigten können neben Feedback zu Arbeits- und Geschäftsthemen auch persönliche Anliegen und jegliche Beschwerden vorbingen. Die Einzelgespräche werden vertraulich behandelt. REHAU stellt sicher, dass alle Anliegen ordnungsgemäß bearbeitet werden. Nach maximal drei Wochen wird eine Antwort zu den Anliegen mindestens in Form eines Zwischenbescheids in der Landessprache an die private Kontaktadresse übermittelt. Neben Vieraugengesprächen werden auch sogenannte "Round Tables" für Kleingruppengespräche angeboten.

Außerdem werden die Consultation Days auch für ausführliche Rundgänge genutzt. Hierbei werden unter anderem Sanitäreinrichtungen, Kantinen und Außenanlagen auf Auffälligkeiten hin überprüft. Eine solche Auffälligkeit kann zum Beispiel fehlende Sicherheitsbekleidung der LKW-Fahrer sein oder Fehlverhalten beim Sicherheitspersonal. Auch Besuche und Kontakte im Werksumfeld (andere Firmen, Bürgermeister, Arbeitsamt etc.) werden gepflegt. Mit der Werkleitung und der lokalen Personalabteilung werden ebenfalls gezielte Gespräche geführt.

Darüber hinaus konnte REHAU die umfangreiche Checkliste für HR-Analysen und "Audits" der HR-Grundsätze und Prozesse in den Werken ebenfalls 2019 überarbeiten und um menschenrechtliche Fragestellungen ergänzen.

Mercedes-Benz Group AG

Mercedes-Benz Group AG

Mercedes-Benz Compliance-Awareness-Modul

Compliance-Awareness-Modul für Sales-Business-Partner

Die Mercedes-Benz Group AG bezieht die klaren Ansprüche ethischer Unternehmensführung nicht nur auf ihre eigene Geschäftstätigkeiten, sondern auch die ihrer Geschäftspartner*innen. Um ein gemeinsames Verständnis dieser Verantwortung zu entwickeln, hat sie ein Compliance-Awareness-Modul entwickelt, durch welches sich Geschäftspartner*innen in wichtigen Fragestellungen zu Compliance, Integrität und Menschenrechten weiterbilden können.

Das Compliance-Awareness-Modul gibt dabei einen Überblick über die aktuell bei der Mercedes-Benz Group AG geltenden Grundsätze und Prinzipien zu Compliance. Zwei Kapitel des Moduls behandeln menschenrechtliche Risiken und deren Umgang. Ziel des Compliance-Awareness-Moduls für Geschäftspartner*innen der Mercedes-Benz Group ist es zu vermitteln, welche Grundsätze Mercedes-Benz in Bezug auf Integrität leiten. Gleichzeitig wird damit den Geschäftspartner*innen auch eine Hilfestellung gegeben, wie sie mit möglichen menschenrechtlichen Risiken umgehen können. Das webbasierte Modul ist in neun Sprachen vorhanden und öffentlich zugänglich.

Aus zahlreichen Gesprächen mit Lieferanten wissen wir, dass oftmals unklar ist, was der Begriff Menschenrechte im Berufsalltag ganz konkret bedeutet. Genau hier wollten wir mit dem Compliance-Awareness-Modul ansetzen – das Training soll den Lernenden relevante Menschenrechtsthemen durch praxisnahe Beispiele näherbringen und damit auch das Verständnis für die Vielschichtigkeit der Thematik schaffen. Zudem war es uns ein großes Anliegen, die Inhalte so klar und verständlich wie möglich zu vermitteln, um den Zugang zu dem sehr komplexen Thema zu erleichtern sowie Berührungsängste und Unsicherheiten abzubauen. Swantje Batista Pabst, Manager Human Rights, Mercedes-Benz Group AG

Darüber hinaus bietet die Mercedes-Benz Group mit dem Trainingsprogramm "Integrity@Work" auch Mitarbeitendenschulungen zu verschiedenen Compliance-Themen an, unter anderem zum Thema Menschenrechte. Neben einem Basismodul gibt es auch weiterführende Module für Führungskräfte sowie Expert*innenmodule zum Thema Menschenrechte.

Weiterführende Links:

Compliance-Awareness-Module

Beschwerdemechanismus

Neben der Einführung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen sehen NAP und Lieferkettengesetz die Einrichtung eines effektiven, einfach zugänglichen Beschwerdeverfahrens vor, über das Verstöße gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten gemeldet werden können. Beschwerdeverfahren können unterschiedlich ausgestaltet werden. Hier folgt ein Beispiel des Automobilzulieferers Rheinmetall.

Rheinmetall AG

Rheinmetall AG

Rheinmetall Integrity Line

Integrity Line

Rheinmetall hat mit der Integrity Line ein globales webbasiertes Hinweisgebersystem etabliert, in dem in 13 Sprachen geschützt und vertraulich Hinweise zu etwaigen Verstößen gegen Recht, Gesetz und interne Richtlinien und Regelungen gegeben werden können. Das sichere Meldeportal steht allen Beschäftigten des Rheinmetall-Konzerns sowie externen Stakeholdern, wie zum Beispiel Lieferant*innen, zur Verfügung. So können bedenkliche Vorgänge, konkrete Regelverstöße oder Pflichtverletzungen und mögliche unzulässige Geschäftspraktiken anonym oder auch unter Namensnennung mitgeteilt werden.

Das Whistleblowing-System wurde installiert, um Fehlverhalten mit möglicherweise nachteiligen Auswirkungen auf das Unternehmen und seine Mitarbeitenden frühzeitig zu identifizieren. An der Umsetzung der Integrity Line waren dabei unter anderem Human Resources, Corporate Compliance sowie Corporate Social Responsibility maßgeblich beteiligt.

Wichtig beim erfolgreichen Aufbau der Integrity Line war ein regelmäßiger Abstimmungsprozess mit den wesentlichen Funktionen im Konzern, unter anderem Konzernvorstand, Divisionsleitungen und Konzernbetriebsrat, berichtet Ursula Pohen von Rheinmetall.

Das Hinweisgebersystem bezieht sich auf alle Arten von Regelverstößen. Dies umfasst z. B. die Regelungen des Rheinmetall-Code-of-Conduct, der unter anderem Standards zum integren Verhalten, Arbeitsschutz, Antidiskriminierung oder Umweltschutz enthält, sowie Gesetze und internationale Rahmenwerke berücksichtigt. Der Schutz aller Hinweisgeber ist dabei stets gewährleistet, Benachteiligungen brauchen sie nicht zu befürchten.

Eingehende Meldungen werden systematisch analysiert. Die Untersuchung der Fälle läuft im Rahmen eines klar geregelten Verfahrens und anhand strenger verbindlicher Grundsätze und Richtlinien ab. Dadurch wird gewährleistet, dass die Hinweisbearbeitung stets unabhängig, strukturiert, nachvollziehbar und fair erfolgt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für die betroffene Person beachtet wird.

Die Integrity Line stellt im Konzern neben dem Ombudsmann und dem direkten Kontakt mit der zentralen sowie den dezentralen Compliance-Abteilungen eine zusätzliche Säule des Beschwerdemechanismus dar.

Weiterführende Links:

Integrity Line

Grundsatzerklärung

Das Lieferkettengesetz und der NAP sehen eine Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung vor. In dieser müssen Unternehmen die im Rahmen der Risikoanalyse identifizierten Risiken benennen sowie daraus abgeleitete Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe niederschreiben. BMW zeigt beispielhaft, wie eine Grundsatzerklärung in der Praxis aussehen kann.

BMW Group

BMW Group

Abbildung aus dem BMW Menschenrechtskodex

Grundsatzerklärung "Menschenrechtskodex"

Verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln ist in der Unternehmensstrategie der BMW Group verankert. Die bestehende "Gemeinsame Erklärung über Menschenrechte und Arbeitsbedingungen", die 2005 erstmals veröffentlicht und 2010 bestätigt wurde, wurde nun durch eine Grundsatzerklärung ergänzt. Der BMW Group Kodex zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen ist von Vorstand sowie von der Arbeitnehmervertretung ratifiziert. Dieser bekräftigt das Bekenntnis der BMW Group zur Achtung der Menschenrechte und beschreibt, wie Menschenrechte gefördert und in ihrer Geschäftstätigkeit weltweit umgesetzt werden.

Der Menschenrechtskodex orientiert sich dabei an wesentlichen internationalen Standards wie beispielsweise den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Der Kodex gilt weltweit an allen Standorten und für alle Geschäftstätigkeiten. Für die Erstellung wurde ein internationales Risk Assessment durchgeführt, welches alle Geschäftsaktivitäten und Stakeholder einbezogen hat und dessen Ergebnisse mit Vertretern einer NGO diskutiert wurden. Dadurch konnte auch die Perspektive besonders vulnerabler Gruppen einbezogen werden.

Der Ansatz der BMW Group bindet bewusst verschiedene Abteilungen im Unternehmen, unter anderem aus Entwicklung, Produktion, Beschaffung und Design, ein, um Menschenrechtsfragen ganzheitlich in der strategischen Ausrichtung der BMW Group zu berücksichtigen, so Ferdinand Geckeler, der Verantwortliche für Umwelt- und Sozialstandards im Einkauf und Lieferantennetzwerk bei BMW. Zudem werde auch sichergestellt, dass die Sozial- und Umweltstandards im Beschaffungsprozess verankert sind und im Vergabeprozess als wesentliches Entscheidungskriterium dienen.

Für die Umsetzung des Menschenrechtskodex integriert die BMW Group das Thema in ihr Compliance-Management-System. Im jährlichen Compliance-Berichtslauf werden alle Organisationseinheiten der BMW Group unter anderem zur lokalen Risikoeinschätzung von möglichen Menschenrechtsverletzungen befragt. Die betreffenden Rückmeldungen werden für die Ableitung weiterer Maßnahmen herangezogen, um Risiken zu minimieren.

Weiterführende Links:

Berichterstattung

Das LkSG fordert, dass Unternehmen dem mit der Umsetzung des Gesetzes betrauten Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich über die Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten Bericht erstatten. Wie Unternehmen schon jetzt über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten berichten, zeigt der Automobil- und Motorradhersteller BMW.

BMW Group

BMW Group

BMWs Integrierter Konzernbericht

BMWs Integrierter Konzernbericht

Für das Geschäftsjahr 2020 veröffentlichte die BMW Group erstmals einen Integrierten Konzernbericht, der den bisherigen Geschäftsbericht mit dem Nachhaltigkeitsbericht verbindet. Dies wurde auch für das Geschäftsjahr 2021 fortgesetzt. Der Bericht erscheint zur BMW Group Jahreskonferenz und beinhaltet die ökonomische Leistung des Konzerns sowie seinen ökologischen und gesellschaftlichen Beitrag. Gerade als Premiumhersteller ist es unser klarer Anspruch, in der Branche mit gutem Beispiel voranzugehen und Verantwortung zu übernehmen. Kennzahlen, die unser nachhaltiges Handeln ausweisen, stehen in unserer Berichterstattung gleichberechtigt den finanziellen Kennzahlen gegenüber, so Nicolas Peter, Finanzvorstand der BMW Group. Dies ist möglich, da BMW eine integrierte Unternehmenssteuerung im Konzern umgesetzt hat.

In dem Bericht veröffentlicht die BMW Group ihre bislang definierten Nachhaltigkeitsziele und beschreibt wichtige Meilensteine und Maßnahmen zu Verbesserungen und Abhilfe. Als ein wesentliches Thema nennt die BMW Group "Menschenrechte in der Lieferkette, insbesondere bei Rohstoffen für Elektromobilität".

Große Herausforderungen entstanden durch die Komplexität der Themen und deren Umfang. Denn der Integrierte Bericht hat den Anspruch, vollumfänglich alle relevanten Themen abzudecken, ohne dadurch selbst zu umfänglich zu werden. Dadurch mussten die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen kurz und prägnant ausformuliert werden. Eine weitere Herausforderungen war, die relevanten Fachstellen ausfindig zu machen und Informationen über verschiedene Abteilungen hinweg fristgerecht zusammenzutragen.

Weiterführende Links:

Integrierter Geschäftsbericht der BMW Group

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