FAQ
Antworten auf wichtige Fragen und die Teilnahmebedingungen zum CSR-Preis der Bundesregierung
Stand: 21. August 2024
I. Über den CSR-Preis der Bundesregierung
Was ist der CSR-Preis der Bundesregierung?
Der CSR-Preis der Bundesregierung zeichnet Unternehmen aus, die sozial und ökologisch verantwortungsvoll wirtschaften. Der Preis richtet sich neben großen Unternehmen auch an kleine und mittlere Unternehmen. Schirmherr des Preises ist der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. In diesem Jahr steht das Thema nachhaltige Liefer- und Wertschöpfungsketten im Fokus. Es werden explizit Projekte und Maßnahmen von Unternehmen gesucht, die zeigen, wie Sorgfaltspflichten ambitioniert umgesetzt werden - ob Weiterbildung, gute Arbeitsbedingungen oder Klimaschutz. Unternehmen können von diesen Beispielen lernen.
Wofür steht CSR?
Corporate Social Responsibility (CSR) bezeichnet die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Dies umfasst soziale, ökologische und ökonomische Aspekte, wie sie etwa in international anerkannten Referenzdokumenten zur Unternehmensverantwortung ausgeführt sind, insbesondere in der ILO-Grundsatzerklärung über Unternehmen und Sozialpolitik, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, im UN Global Compact oder in der ISO 26000. Konkret geht es beispielsweise um faire Geschäftspraktiken, mitarbeiterorientierte Personalpolitik, sparsamen Einsatz von natürlichen Ressourcen, Schutz von Klima und Umwelt, ernst gemeintes Engagement vor Ort und Verantwortung in der Lieferkette. CSR ist keine zusätzliche Maßnahme neben der eigentlichen Geschäftstätigkeit, sondern ist in diese integriert.
Welche Ziele werden mit dem Preis verfolgt?
Der Preis honoriert herausragendes CSR-Engagement auch entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten und damit die gesellschaftliche Verantwortung kleiner und großer Unternehmen. Er soll die öffentliche Anerkennung von verantwortungsvollem Unternehmenshandeln fördern. Über das Vorbild guter Beispiele und durch das Bereitstellen von Wissensangeboten sollen weitere Unternehmen zur Nachahmung motiviert und ein breiter Diskurs über die Wirkung unternehmerischer Verantwortung angestoßen werden.
II. Bewerbung
Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?
Teilnehmen können alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, unabhängig davon, ob sie sich schon einmal beworben haben. Dies schließt auch in Deutschland ansässige Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen ein. Teilnahmeberechtigt sind neben privaten auch öffentliche Unternehmen (z.B. Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe, Verkehrsbetriebe). Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe, Verkehrsbetriebe). Gemeinnützige Unternehmen können teilnehmen, sofern sie unternehmerisch tätig sind.
Wann kann man sich bewerben?
Unternehmen können sich ab dem 20. August 2024 mit ihrem Projekt über unser Online-Bewerbungsformular bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024.
Welche Kategorien gelten für die Bewerbung?
Wir suchen in diesem Wettbewerbsdurchgang Projekte und Maßnahmen in Unternehmen, die zeigen, wie Sorgfaltspflichten ambitioniert umgesetzt werden können - und das auch entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette. Dabei werden Projekte und Maßnahmen in den folgenden Kategorien ausgezeichnet:
- Gute Geschäftspraktiken
- Wirksame Weiterbildung
- Wirkungsvoller Schutz des Klimas und der Biodiversität
- Digitale Instrumente für transparente Lieferketten
- Konstruktive Stakeholder-Einbindung
Welche Beschäftigtenzahlen gelten für die Bewerbung?
Unternehmen jeglicher Größenordnung können sich auf den CSR-Preis der Bundesregierung bewerben. Insbesondere auch die Bewerbungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen sind erwünscht.
Kostet die Teilnahme am Wettbewerb eine Gebühr?
Nein, für die Teilnahme am Wettbewerb fällt keine Gebühr an.
III. Wettbewerbsablauf
Welche Wettbewerbsphasen gibt es?
Die Auswahl der Preisträger erfolgt in drei Stufen:
- Unternehmen bewerben sich über das Online-Bewerbungsformular.
- Nach Ende des Bewerbungszeitraums erstellt ein wissenschaftlicher Partner eine Short-List der Nominierten anhand von Kriterien, die der Jury vorgelegt wird. Die Jury trifft dann die Entscheidung, welche Unternehmen pro Kategorie für den CSR-Preis der Bundesregierung nominiert werden. Es können bis zu drei Unternehmen pro Kategorie nominiert werden.
- Ein wissenschaftlicher Partner führt eine leitfadengestützte Befragung mit den nominierten Unternehmen und relevanten Stakeholdern sowie eine Umfeldanalyse durch. Auf Basis dessen entscheidet die Jury über die Gewinner.
Wie erfolgt die Bewertung?
Unser wissenschaftlichen Partner wählt auf Basis von Kriterien vorbildliche Projekte und Maßnahmen von Unternehmen aus und stellt diese Shortlist der Jury vor. Die Jury entscheidet, welche Unternehmen für den CSR-Preis nominiert werden. Im zweiten Schritt werden leitfadengestützte Interviews mit den nominierten Unternehmen und Stakeholdern durchgeführt. Darüber hinaus findet eine Umfeldanalyse statt. Auf Grundlage der Ergebnisse trifft die Jury die Entscheidung über die Preisträger.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Auszeichnung mit dem CSR-Preis der Bundesregierung.
Wann erfährt man, ob man weitergekommen ist?
Nach der Auswertung des Online-Fragebogens und der 2. Jurysitzung werden die besten Unternehmen informiert sowie öffentlich über das Wettbewerbsportal und einen Medienaussand bekannt gegeben. Sie sind damit für den CSR-Preis der Bundesregierung nominiert.
Wird eine Rangliste aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer veröffentlicht?
Nein, eine Rangliste wird nicht veröffentlicht.
Kann ich das Online-Bewerbungsformular zwischenspeichern?
Sie können das Formular zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt bearbeiten. Bitte notieren Sie sich dafür die Zugangsdaten.
Kann ich mein Passwort zurücksetzen?
Das Passwort kann nicht zurückgesetzt werden. Bei Verlust der Zugangsdaten müssen Sie die Bewerbung erneut beginnen.
Wo bekomme ich Hilfe, falls ich technische Probleme bei der Bearbeitung habe?
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an: info@csr-preis-bund.de.
IV. Stakeholder-Befragung
Was ist ein Stakeholder?
Der Begriff Stakeholder bezeichnet im Deutschen „Anspruchsgruppen“. Stakeholder sind Personen, Gruppen oder Organisationen, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, Erwartungen an das Unternehmen haben oder von seinen Handlungen betroffen sind. Stakeholder können somit unterschiedlichste Akteure aus den Bereichen Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sein (z.B. Betriebsräte, Umweltdezernenten, Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Vereine, wissenschaftliche Institutionen, Lieferanten, Sponsoringpartner, Kundinnen und Kunden, Branchenverbände). Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens bzw. deren Vertreter zählen zu den Stakeholdern eines Unternehmens.
Was ist die Stakeholder-Befragung?
Die nominierten Unternehmen werden befragt. Darüber hinaus befragen wir Stakeholder, die einen Einblick in das Unternehmen oder die jeweilige Branche haben. Die Stakeholder-Befragung wird telefonisch durchgeführt, dauert etwa 30 Minuten und erfolgt als leitfadengestütztes Interview, welches qualitativ ausgewertet wird.
Wie werden die Stakeholder ausgewählt?
Die Stakeholder dienen der Spiegelung der Unternehmensaussagen. Voraussetzung für die Auswahl der Stakeholder ist daher, dass alle Befragten, bezogen auf das Unternehmen, die Branche oder ausgewählte Schwerpunktthemen entsprechende Expertise und/oder Einblicke vorweisen können. Insgesamt werden bei der Auswahl der Stakeholder drei Kriterien zugrunde gelegt:
- Branchennähe: Der Stakeholder kennt die jeweilige Branche und die gesellschaftlich relevanten Themen.
- Unternehmensnähe: Der Stakeholder kennt das Unternehmen, verfügt über die entsprechende Expertise und kann über die vom Unternehmen benannten Schwerpunktthemen Auskunft erteilen.
- Aktionsfeldübergreifende Zusammensetzung: Es wird eine komplementäre Zusammensetzung der Stakeholder angestrebt.
Je nach Größe des Unternehmens werden zwei Stakeholder interviewt. Die Information, welcher Stakeholder zu welchem nominierten Unternehmen befragt wird, erhält nur die Jury.
Was passiert, wenn ein Stakeholder kompromittierende Antworten gibt?
Die Auswahl der Stakeholder beruht auf klaren Kriterien, so dass vorrangig Stakeholder ausgewählt werden, bei denen Wissen über Unternehmen und Branche vorausgesetzt werden kann und die als integre Gesprächspartner bekannt sind. Aussagen der Stakeholder werden von unserem wissenschaftlichen Partner eingeordnet. Sollte ein Stakeholder im Gespräch mit seinen Aussagen deutliche Unkenntnisse des Unternehmens oder der Branche enthüllen oder mit seinen Aussagen einem Unternehmen eindeutig schaden wollen, wird dies in der qualitativen Auswertung der Stakeholder-Aussagen berücksichtigt. Die Jury hat die Möglichkeit, diese Bewertung anschließend auszuschließen oder weniger stark zu gewichten.
Was passiert, wenn ein Stakeholder die Rolle des Unternehmens beschönigt?
Die Auswahl der Stakeholder beruht auf klaren Kriterien, so dass vorrangig Stakeholder ausgewählt werden, bei denen Wissen über Unternehmen und Branche vorausgesetzt werden kann und die als integre Gesprächspartner bekannt sind. Aussagen der Stakeholder werden von unserem wissenschaftlichen Partner eingeordnet. Sollte ein Stakeholder im Gespräch mit seinen Aussagen deutlich und unverhältnismäßig für ein Unternehmen Partei ergreifen und Aussagen treffen, die objektiv jeder Grundlage entbehren, wird dies in der qualitativen Auswertung der Stakeholder-Aussagen berücksichtigt. Die Jury hat die Möglichkeit, diese Bewertung anschließend auszuschließen oder weniger stark zu gewichten.
V. Auszeichnung
Woraus besteht der Preis?
Die Siegerunternehmen werden auf der Prämierungsveranstaltung am 3. April 2025 ausgezeichnet. Sie erhalten eine Preisskulptur, eine Urkunde und ein digitales Logo. Zudem werden die Preisträger in die verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingebunden und erfahren so öffentliche Beachtung. Alle teilnehmenden Unternehmen profitieren außerdem davon, dass sie ihre Unternehmensleistung im Vergleich mit anderen einschätzen können. Die Unternehmen erfahren, in welchen Aktionsfeldern sie bereits gute Leistungen erbringen und auf welchen Feldern noch Nachholbedarf besteht.
Werden Informationen über die Siegerinnen und Sieger veröffentlicht?
Ja, die Siegerinnen und Sieger werden im Anschluss an den Wettbewerb in die verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingebunden. Außerdem sollen sie als gute Beispiele illustrieren, wie verantwortungsvolles Handeln aussieht und umgesetzt werden kann. Diese Beispiele werden z.B. in einem Leitfaden und auf der Webseite veröffentlicht sowie in die weitere Kommunikation des Preises eingebunden.
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CSR-Preis 2025