Die global vernetzten Unternehmen der Energiewirtschaft sind angesichts weltweiter Menschenrechtsverletzungen mit gesteigerten Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltspflichten in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten konfrontiert. So sind etwa die Förderung von Rohstoffen sowie die Fertigung von Zwischenprodukten für die Energieerzeugung in Entwicklungs- und Schwellenländern mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken verbunden. Hierzu gehören unter anderem menschenunwürdige Arbeitsbedingungen oder negative Umweltauswirkungen und damit verbundene Gesundheitsschäden für Menschen in umliegende Gemeinden.
Die Achtung der Menschenrechte ist wesentlich für eine nachhaltige Energieversorgung. Nachhaltiges Handeln und gesellschaftliche Akzeptanz sind essenziell für Unternehmen der Energiewirtschaft, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein und zu bleiben.
Die Unternehmen müssen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten frühzeitig identifizieren und entsprechende Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachten. Da die Herkunft von Rohstoffen und Zwischenprodukten für die Energieerzeugung sich auf einige wenige Länder konzentriert, ist ein gemeinschaftliches Vorgehen nötig, um Wirkungen erzielen zu können.
Mit dem Branchendialog Energiewirtschaft wollen die teilnehmenden Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen, das Deutsche Institut für Menschenrechte sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Kompetenzen und Ressourcen bündeln sowie menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken der deutschen Energiewirtschaft entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten in den Blick nehmen, um die menschenrechtliche Lage und Umweltsituation zu verbessern.