Über den NAP
Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankert die Bundesregierung erstmals die Verantwortung von deutschen Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte – in Deutschland und weltweit.
Ziele des NAP
Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sollen die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt und damit die menschenrechtliche Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten in Deutschland und weltweit verbessert werden.
Entwicklung des NAP
An der Entwicklung des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) haben sich seit 2014 Akteure aus Wirtschaft, Politik, Sozialpartner, Zivilgesellschaft, und Wissenschaft beteiligt.
Die vier Handlungsfelder des NAP
Die drei Säulen der VN-Leitprinzipien bilden die Basis für die vier Handlungsfelder des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP).
Originalfassung des NAP
Was sind die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte? Welche Ziele verfolgt der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und wie trägt dieser zu der staatlichen Pflicht und gesellschaftlichen Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte bei?
Monitoring
Von 2018 bis 2020 wurde der Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht durch die Unternehmen im Rahmen eines Monitorings evaluiert. Das NAP-Monitoring ist die weltweit erste und bisher einzige Maßnahme dieser Art.
Fragen und Antworten zum NAP
Die Bundesregierung hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zusammengestellt. Die Fragen und Antworten werden kontinuierlich erweitert und aktualisiert.
VN-Leitprinzipien
Die VN-Leitprinzipien bilden die Grundlage für den von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und sind auch im betrieblichen Kontext eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.
NAP International
Um den Anforderungen der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte gerecht zu werden, entwickeln und implementieren verschiedene Länder seit 2013 Nationale Aktionspläne für Wirtschaft und Menschenrechte (NAPs).