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Standards

Etablierte Standards für die CSR-Berichterstattung erlauben Unternehmen, ihre Stakeholder systematisch und anhand klar definierter Kriterien und Kennzahlen über ihre zentralen Strategien, Maßnahmen und Fortschritte in den drei Bereichen Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft zu informieren. Grundlage jedes seriösen Nachhaltigkeitsberichts sind vergleichbare und nachvollziehbare Daten und Fakten. So können Leser*innen auch langfristige Entwicklungen und Fort- oder Rückschritte auf einen Blick erkennen. Zudem vereinfacht die Orientierung an einheitlichen Standards die Transparenz der CSR-Leistungen über ganze Branchen hinweg.

Ein zentraler Effekt der Berichterstattung wirkt jedoch innerhalb der Organisation: Durch die strategische Auseinandersetzung mit und Implementierung von neuen Kennzahlen, Richtlinien, Zielvorgaben, Prozessen und Verantwortlichkeiten wird CSR in das Tagesgeschäft vieler Bereiche und Entscheidungsebenen integriert.

So können bestehende Daten, zum Beispiel aus der Personalabteilung, oft sinnvoll um weitere, CSR-relevante Kennzahlen ergänzt werden. Im Idealfall wachsen die zugrundeliegenden Geschäftsstrategien und -abläufe nach einigen Jahren mit den CSR-Strategien und -abläufen zusammen.

Die Bedeutung von CSR-Berichterstattung wächst

Im Jahre 2014 beschlossen das Europäischen Parlament und die Mitgliedstaaten der EU die sogenannte CSR-Richtlinie (Non-Financial Reporting Directive, NFRD). Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die im besonderen Interesse der Öffentlichkeit stehen, wurden demnach ausdrücklich verpflichtet, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Deutschland hat die Richtlinie im Jahr 2017 in nationales Recht umgesetzt: Die Schwerpunkte der Berichtspflicht liegen unter anderem in Anti-Korruptions-Aspekten sowie der Einhaltung von Menschenrechten und der Kontrolle der Auswirkungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer*innenbelange in der Lieferkette. Daher werden neben den unmittelbar von der Berichtsplicht erfassten Unternehmen auch viele produzierende mittelständische Unternehmen indirekt von der Berichtspflicht berührt, die oft mit den Wertschöpfungsketten größerer Unternehmen verbunden sind.

Die Richtlinie auf EU-Ebene wird nun durch eine umfassende Berichtspflicht für Unternehmen abgelöst. Im Dezember 2022 hat die EU die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verabschiedet. Die Berichtsanforderungen der CSRD werden für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen gelten, der dann sukzessive erweitert wird.

Erste entsprechende Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) wurden durch die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) unter Einbeziehung von Stakeholdern und Expert*innen entwickelt und sollen bis Mitte 2023 durch die EU-Kommission verabschiedet werden. Dabei wurden bestehende Standards einbezogen.

Etablierte Standards geben Orientierung

Als Rahmen für eine systematische und fundierte Berichterstattung stehen außerdem verschiedene Standards zur Verfügung – je nach Branche, Größe und strategischer Zielrichtung.
Der weltweit wichtigste Rahmen stammt von der gemeinnützigen Multi-Stakeholder-Initiative Global Reporting Initiative (GRI). Die überwiegende Anzahl an Nachhaltigkeitsberichten – sowohl in Deutschland als auch international – bezieht sich auf die GRI, wobei seit dem 1. Januar 2023 überarbeitete Standards mit neuer Struktur, aktualisierter Benennung und erweiterter Offenlegungspflicht gelten. Kleinere Unternehmen, Firmen mit einer kurzen Wertschöpfungskette und/oder kleineren Etats wählen hingegen in der Regel den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), da dieser weniger komplexe Kennzahlen erfordert.

Die wichtigsten Standards im Überblick:

  • Global Reporting Initiative (GRI): Die Multi-Stakeholder-Initiative bietet international anerkannte Indikatoren und Leitfäden (Sustainability Reporting Guidelines) für Organisationen verschiedener Größen und Sektoren. Unternehmen sollen sich dabei auf die für sie wesentlichen Informationen konzentrieren, diese präzise erläutern und mit Daten, Fakten und Informationen belegen. Wenn sich ein Unternehmen im Zuge einer solchen Wesentlichkeitsanalyse entscheidet, über einzelne CSR-Aspekte nicht zu informieren, müssen diese Auslassungen nachvollziehbar begründet werden ("report or explain"). Viele Unternehmen lassen ihre GRI-Berichte zusätzlich von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen. Das Rahmenwerk wird sowohl inhaltlich als auch konzeptionell kontinuierlich weiterentwickelt und mit etablierten themen- und sektorspezifischen Berichtsanforderungen und Standards (wie zum Beispiel dem GHG Protocol Corporate Standard) abgeglichen. Die letzte umfassende Aktualisierung fand im Herbst 2021 statt. Zu den wichtigsten Erneuerungen der GRI-Standards 2021 gehören die Definition neuer Schlüsselkonzepte sowie ein stärkerer Fokus auf Qualität und Darstellung der Information. Zukünftig wird außerdem nicht mehr zwischen den Berichtstiefen "Kern" (core) und "Erweitert" (comprehensive) unterschieden. Unternehmen sind stattdessen verpflichtet, Informationen zu allen wesentlichen Themen offen zu legen ("in accordance"). Unternehmen, die diese umfassende Berichterstattung nicht leisten können, haben die Option, in Anlehnung ("in reference") zu berichten. Mit der jüngsten Überarbeitung rücken darüber hinaus die Auswirkungen, die ein Unternehmen auf Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft und Menschenrechte hat, in den Mittelpunkt (Inside-out Perspektive). Auch die unternehmerische Sorgfaltspflicht wird nun als Querschnittthema berücksichtigt. Die neuen GRI-Standards sind von allen Unternehmen umzusetzen, die nach GRI berichten und gelten für alle Berichte, die seit dem 1. Januar 2023 veröffentlicht werden.
  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK): Der Standard ist vornehmlich im deutschsprachigen Raum etabliert und lässt sich an umfassendere Standards wie UN Global Compact und GRI anknüpfen. Besonders im Mittelstand trifft der DNK zunehmend auf positive Resonanz, da er sich an den unternehmerischen Realitäten von kleinen und mittelständischen Unternehmen orientiert. Die DNK-Entsprechenserklärungen der teilnehmenden Unternehmen sind in einer Online-Datenbank öffentlich einsehbar. Aktuell gleicht das DNK-Büro die 20 Kriterien der DNK-Erklärung mit den Anforderungen der EU-Taxonomie sowie den Inhalten der Ende 2022 verabschiedeten Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) bzw. der entsprechenden ESRS ab.
  • UN Global Compact: Auf Einladung der Vereinten Nationen haben sich inzwischen über 21.000 Unternehmen und Organisationen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft in mehr als 170 Ländern dazu verpflichtet, die zehn sozialen und ökologischen Mindeststandards einzuhalten, die der UN Global Compact vorsieht. Zu den Mindeststandards gehören der Schutz von Menschenrechten und Vereinigungsfreiheit (Betriebsrats- und Gewerkschaftsbildung) ebenso wie die Bekämpfung von Korruption, die Stärkung des allgemeinen Umweltbewusstseins sowie die Förderung umweltfreundlicher Technologien. Dabei ist der UN Global Compact kein klassischer, zertifizierbarer Standard. Vielmehr versteht sich die Initiative als offenes Forum, das einen branchen- und grenzübergreifenden Austausch über die gerechte Ausgestaltung der Globalisierung ermöglicht. Durch die gemeinsame Entwicklung von geeigneten Strategien und Aktivitäten sollen Veränderungsprozesse angestoßen werden. Viele der Unterzeichner*innen belegen die Einhaltung mit einem jährlichen Bericht (Communication on Progress, COP). Seit Januar 2023 gelten verschärfte Reporting-Anforderungen an Unternehmen. Künftig sind Unternehmen verplfichet, ihre Aktivitäten in Bezug auf die zehn UNGC-Prinzipien sowie die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs). über einen standardisierten, plattformgesetützten Fragebogen darzulegen. Die Fortschrittsberichte sind während eines universellen Einreichungszeitraums, der vom 1. März bis zum 30. Juni eines jeden Jahres läuft, einzureichen.
  • Corporate Net-Zero Standard: Der von der Science Based Targets Initiative (SBTi) herausgegebene Corporate Net-Zero Standard ist der weltweit erste wissenschaftsbasierte Standard, der Unternehmen einen klaren Fahrplan hin zu einem Netto-Null-Emissionen-Ziel aufweist. Das Besondere an dem Standard ist, dass er sich an dem auf dem Pariser Klimaabkommen beschlossenen Ziel orientiert, die globale Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. Die wichtigsten Anforderungen bestehen darin, die Emissionen zeitnah und drastisch zu senken sowie kurz- und langfristige Ziele zu formulieren. Der Standard wurde im Oktober 2021 vorgestellt. Im Rahmen der SBTi-Kampagne "Business Ambition for 1.5°C" haben sich schon jetzt mehr als 4.500 Unternehmen dazu verpflichtet, ein wissenschaftlich fundiertes Netto-Null-Ziel zu formulieren und dieses von SBTi validieren zu lassen.

Zentrale CSR-Referenzdokumente: Die zentralen CSR-Referenzdokumente für die die meisten der oben genannten Standards sind die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die ISO-Norm 26000 und die ILO-Kernarbeitsnormen, die Zertifizierungen der Umweltmanagementsysteme EMAS und ISO 14001 sowie die ESG-Indikatoren der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS).

Die Gemeinwohlökonomie als alternativer Standard

Das Herzstück der Gemeinwohlökonomie stellt die Gemeinwohlbilanz dar, die den Beitrag eines jeden Unternehmens für das Gemeinwohl ermittelt und sichtbar macht. Die Gemeinwohlbilanz wird mithilfe der Gemeinwohlmatrix berechnet. Diese stellt dar, wie sich die jeweilige Unternehmenstätigkeit auf "Menschenwürde", "Solidarität/Gerechtigkeit", "Nachhaltigkeit", "Demokratie/Transparenz" und "Mitentscheidung" der am Wirtschaftsprozess beteiligen oder betroffenen Gruppen ("Berührungsgruppen") auswirkt.

Der Ansatz der Gemeinwohlökonomie existiert seit 2010. Mit rund 4.500 Mitgliedern und mehr als 1.000 unterstützenden Unternehmen ist er vornehmlich in Zentraleuropa und Lateinamerika vertreten. Doch auch in und in Osteuropa, den USA und in Afrika sind Gemeinwohlansätze zu finden.

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