Der Branchendialog ist ein Multi-Stakeholder-Forum. Er setzt sich aus relevanten Akteuren der Automobilindustrie sowie der Zivilgesellschaft mit Expertise zu menschenrechtlichen Risiken in den automobilen Liefer- und Wertschöpfungsketten zusammen. Dabei werden bestehende Initiativen, die bereits branchenspezifisch zu menschrechenrechtlichen Sorgfaltspflichten der Automobilindustrie arbeiten, berücksichtigt.
Die folgenden Akteure gehören dem Branchendialog Automobilindustrie als ständige Mitglieder an:
Bundesministerien
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wirken als Beobachter am Branchendialog mit.
Unternehmen der Automobilindustrie
- Audi AG
- Aurubis AG
- BASF SE
- Bayerische Motoren Werke AG
- Brose Fahrzeugteile SE & Co. KG
- Continental AG
- Ing. h. c. F. Porsche AG
- DRÄXLMAIER Group
- Ford of Europe GmbH
- FUCHS SE
- Knorr-Bremse AG
- Mercedes-Benz Group AG
- Rheinmetall AG
- Robert Bosch GmbH
- Röchling Automotive SE
- Schaeffler AG
- Vitesco Technologies GmbH
- Volkswagen AG
- ZF Friedrichshafen AG
Wirtschaftsverbände
- Arbeitgeberverband Gesamtmetall e.V.
- Verband der Automobilindustrie e.V.
Gewerkschaften
- IG Metall
- IndustriALL Global Union
Nichtregierungsorganisationen
- Germanwatch e.V.
- INKOTA-Netzwerk e.V.
- SÜDWIND e.V. - Institut für Ökonomie und Ökumene
- Transparency International Deutschland e.V.
- WEED e.V. - World Economy, Ecology & Development
Initiativen
- econsense - Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft e.V.
- Responsible Supply Chain Initiative e.V.
- UN Global Compact Netzwerk Deutschland e.V.
Institute
- Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.
Dialogvereinbarung
Alle am Branchendialog mitwirkenden Akteure bekennen sich durch die Unterzeichnung der Dialogvereinbarung dazu, die menschenrechtliche Lage entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Automobilindustrie durch konkrete Lösungsansätze zu verbessern.
Zahlreiche weitere Akteure bringen spezifische regionale sowie fachliche Expertise anlassbezogen in den Branchendialog ein. Dazu zählen etwa Vertreter*innen von Bundesressorts und Behörden, nationale und internationale Gewerkschaften und Gewerkschaftsverbände sowie NRO, Botschaften, wissenschaftliche Institutionen, zuliefernde Unternehmen aus anderen Branchen sowie lokale Rechteinhaber*innen