Zum jetzigen Zeitpunkt haben 27 Staaten einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, in weiteren wird derzeit ein NAP entwickelt. Einige Staaten, darunter Frankreich, Großbritannien und die Niederlande, haben gesetzliche Regelungen zu Menschenrechten im Wirtschaftskontext erlassen.
Auch Staaten außerhalb Europas, z.B. die USA, Chile und Kenia, haben einen NAP veröffentlicht oder sind auf dem Weg dahin. Das Onlineportal GlobalNaps.org gibt einen englischsprachigen Überblick über nationale Aktionspläne weltweit.
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten mit Blick auf eigene Geschäftstätigkeiten sowie entlang von globalen Lieferketten sind zudem Gegenstand gesetzlicher Regulierungen, oft zu spezifischen Themen:
- Transparenz: Die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung und das deutsche CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz sowie der US California Transparency in Supply Chains Act.
- Konfliktmineralien: Art. 1502 US Dodd-Frank Act und die EU-Konfliktmineralien-Verordnung.
- Moderne Sklaverei: UK Modern Slavery Act.
- Kinderarbeit: Child Labour Due Diligence Law der Niederlanden.
- Frankreich hat ein umfassendes Gesetz über Unternehmensverantwortung geschaffen, das auch Sanktionsmaßnahmen beinhaltet.
In weiteren Ländern wie z.B. der Schweiz und in Finnland gibt es politische Diskussionen über Gesetzesinitiativen.
Weitere Informationen: Infoportal menschenrechtliche Sorgfalt; die Publikation von econsense "No way around due diligence" gibt einen Überblick über ausgewählte nationale und internationale Rahmenwerke und Standards zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht für deutsche Unternehmen.