CSR-Grundlagen Übersicht: CSR-Grundlagen Nachhaltigkeit und CSR Internationale Rahmenwerke Historie Globale Herausforderungen CSR-Politik Übersicht: CSR-Politik CSR in Deutschland Übersicht: CSR in Deutschland CSR-Politik in Deutschland CSR-Strategie der Bundesregierung Nationales CSR-Forum Aktivitäten der Bundesregierung CSR in der EU Übersicht: CSR in der EU EU Green Deal Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) CSR in der Welt CSR in der Praxis Übersicht: CSR in der Praxis CSR-Management Übersicht: CSR-Management CSR als Querschnittsaufgabe Ziele und Zielerreichung Prozesse Stakeholderdialoge Tipps für Einsteiger Unternehmensbereiche Übersicht: Unternehmensbereiche Management und Governance Personal Umweltmanagement Beschaffung und Lieferketten Logistik und Mobilität IT und Datenverarbeitung Forschung und Entwicklung Kommunikation Branchen Übersicht: Branchen Branchen-Initiativen Agrar- und Ernährungswirtschaft Automobilindustrie Bausektor und Baustoffindustrie Elektrotechnik und Elektronikindustrie Energiewirtschaft Grundstoff-Industrie Maschinen- und Anlagenbau Pharmazeutische Industrie Sport Textil- und Bekleidungsindustrie Tourismus CSR-Berichterstattung Übersicht: CSR-Berichterstattung Einstieg Standards Zertifikate und Siegel Kriterien guter Berichterstattung CSR-Impulse von Unternehmen Übersicht: CSR-Impulse von Unternehmen Kleinere Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Digitalisierung Klimaschutz Corporate Digital Responsibility Übersicht: Corporate Digital Responsibility CDR-Impuls aus der Wissenschaft Datenschutz CSR und COVID-19 Unterstützungsangebote
CSR-Preis 2025 Übersicht Ziele Ablauf Jury Kategorien FAQ Teilnahmebedingungen Datenschutzerklärung Rückblick Übersicht: Rückblick CSR-Netzwerktreffen 2021 Übersicht: CSR-Netzwerktreffen 2021 Programmpunkte und Mitschnitte Bildergalerie zum CSR-Netzwerktreffen 2021 Redner*innen der Konferenz Informationen zu den Praxis-Workshops Teilnahmebedingungen CSR-Preis 2020 Übersicht: CSR-Preis 2020 Die Preisträger*innen Die Nominierten Die Stakeholder Gesamtauswertung Ablauf und Termine Netzwerktreffen 2018 CSR-Trends CSR-Preis 2017 CSR-Preis 2014 CSR-Preis 2013 CSR-Self-Check
NAP Übersicht: NAP Über den NAP Übersicht: Über den NAP Ziele des NAP Entwicklung des NAP Die vier Handlungsfelder des NAP Originalfassung des NAP Monitoring Fragen und Antworten zum NAP VN-Leitprinzipien NAP International Engagement Bundesregierung Übersicht: Engagement Bundesregierung Staatliche Schutzpflicht Aktivitäten der Bundesregierung Kooperation mit Stakeholdern Unternehmerische Sorgfaltspflicht Übersicht: Unternehmerische Sorgfaltspflicht Erwartungen der Bundesregierung Fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht Mehrwert für Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und der NAP Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung Lieferkettengesetz Übersicht: Lieferkettengesetz Hintergrund und Entwicklung Umsetzung durch Unternehmen Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz Redaktionspaket für Multiplikator*innen Lieferkettengesetz: These trifft Praxis Europa Übersicht: Europa Fußball-EM 2024: Heimspiel für Menschenrechte EU-Lieferkettengesetz EU-Verordnung Konfliktmineralien EU-Zwangsarbeitsverordnung EU-Holzhandelsverordnung Internationales Übersicht: Internationales G7-Präsidentschaft 2015 G20-Präsidentschaft 2017 Alliance 8.7 G7-Präsidentschaft 2022 Umsetzungshilfen Übersicht: Umsetzungshilfen Multi-Stakeholder-Initiativen Branchendialoge Übersicht: Branchendialoge Automobilindustrie Energiewirtschaft Über die Dialoge Erarbeitungsprozess Rolle der Bundesregierung Praxisbeispiele Übersicht: Praxisbeispiele adidas AG Alnatura GmbH BMW Group Dibella GmbH elobau GmbH Frosta AG GEPA – The Fair Trade Company Haas & Co. Magnettechnik hessnatur Mercedes-Benz Group AG MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft Porsche AG Rapunzel REWE Group Studiosus Tchibo Thomas Becker – Atelier für Schmuck Vattenfall Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Übersicht: Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Information und Beratung Netzwerkbildung und Schulungen Leitfäden Übersicht: Leitfäden Allgemeine Leitfäden Branchenspezifische Leitfäden Dialogreihe #FaireLieferketten
CSR Allgemein CSR-Grundlagen CSR-Politik CSR in Deutschland CSR in der EU CSR in der Praxis CSR-Management Unternehmensbereiche Branchen CSR-Berichterstattung CSR-Impulse von Unternehmen Corporate Digital Responsibility CSR-Preis 2025 CSR-Preis 2025 Rückblick CSR-Netzwerktreffen 2021 CSR-Preis 2020 Wirtschaft & Menschenrechte NAP Über den NAP Engagement Bundesregierung Unternehmerische Sorgfaltspflicht Lieferkettengesetz Europa Internationales Umsetzungshilfen Branchendialoge Praxisbeispiele Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Leitfäden

Hintergrund und Entwicklung

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) gibt Unternehmen eine klare Orientierung und damit Rechtssicherheit, wie sie Menschenrechte achten können. Erstmals wird verbindlich geregelt, welche Sorgfaltspflichten Unternehmen entlang der Lieferkette einhalten müssen. Gleichzeitig stärkt das Gesetz den Menschenrechtsschutz weltweit und erleichtert Betroffenen die Durchsetzung ihrer Rechte.

Eine menschenrechtlich wie umweltpolitisch nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung muss zum Standard werden - das neue Lieferkettengesetz ist auf diesem Weg ein wichtiger Meilenstein.

Der NAP als Grundstein für das Lieferkettengesetz

Der Grundstein für das Lieferkettengesetz wurde bereits in den vergangenen Jahren gelegt: Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet, um gemeinsam mit Unternehmen zu einer sozial gerechteren Globalisierung beizutragen. Der NAP basiert auf den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Neben der staatlichen Schutzpflicht und gerichtlicher sowie außergerichtlicher Abhilfe steht dabei die Unternehmensverantwortung im Zentrum. Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen darin, dieser Verantwortung nachzukommen. Gemeinsam mit Branchen, die besondere Menschenrechtsrisiken aufweisen, werden derzeit spezifische Handlungsanleitungen für die Praxis entwickelt.

Eine mehrjährige Unternehmensbefragung der Bundesregierung, das NAP-Monitoring, hat gezeigt: Nur rund ein Fünftel aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten kommt gegenwärtig der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang der eigenen Lieferketten genügend nach. Freiwillige Selbstverpflichtung reicht also nicht aus. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung für diesen Fall vereinbart, national gesetzlich tätig zu werden und sich gleichzeitig auf europäischer Ebene für verbindliche Regeln einzusetzen.

 

Die Bundesregierung überarbeitet und aktualisiert zurzeit den Nationalen Aktionsplan im engen Austausch mit vielen gesellschaftlichen Gruppen. Dabei wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in die breite Gesamtstrategie zu Wirtschaft und Menschenrechte eingepasst. Anders als das Gesetz richtet sich der NAP an alle in Deutschland ansässigen Unternehmen und erwartet von ihnen, den dort verankerten Sorgfaltspflichten nachzukommen. Ein Fokus des Folge-NAP wird sein, Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen. Entsprechende Angebote der Bundesregierung und anderer relevanter Akteure werden gebündelt und sichtbar gemacht.

Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes

Die Wirkung des Gesetzes wird 2026 evaluiert. Im Lichte einer möglichen EU-Gesetzgebung wird dann geprüft, ob Anpassungen notwendig sind. Dabei wird auch untersucht, ob eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Unternehmen vorgenommen werden soll.

Am 3. März 2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) beschlossen. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wurde das Gesetz am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Weitere Informationen

Zur nächsten Seite