Fakten und Tools (Softwarebeispiel)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) praktisch umgesetzt
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Seit 1. Januar 2024 betrifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nun auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern in Deutschland. Durch die Weitergabe von Verpflichtungen innerhalb der Lieferkette stehen jedoch auch viele KMU vor großen Herausforderungen. In diesem Online-Seminar wollen wir anhand eines Praxisbeispiels die Umsetzung der einzelnen Sorgfaltspflichten durchspielen.
- Veranstalter:
- Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
- Referent*in(nen):
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Carla Everhardt, Rechtsanwältin,
Associate Partner @ Rödl & PartnerKatharina Schöne,
Senior Sales Executive @ Cargodian GmbH - Voranmeldung:
- Um Registrierung wird gebeten
- Teilnahmegebühr:
- Kostenlos
- Weitere Informationen:
-
Seit 1. Januar 2024 betrifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nun auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern in Deutschland. Durch die Weitergabe von Verpflichtungen innerhalb der Lieferkette stehen jedoch auch viele KMU vor großen Herausforderungen. In diesem Online-Seminar wollen wir anhand eines Praxisbeispiels die Umsetzung der einzelnen Sorgfaltspflichten durchspielen. Für die Teilnahme an diesem Online-Seminar sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Diese Themen stehen im Fokus:
- Wer ist berichtspflichtig und welche Unternehmen gehören zum eigenen Geschäftsbereich?
- Unmittelbarer vs. Mittelbarer Lieferant
- Durchführung einer Risikoanalyse: generische vs. spezifische Risiken
- Risikobewertung und Risikomanagement
- Beschwerdemanagement
- Welche Verpflichtungen gehen KMU ein?
Programm
Begrüßung IHK Halle-Dessau, Birgit Stodtko, Geschäftsfeld International
Einführung in die Eckpfeiler des Gesetzes, Carla Everhardt
Vorstellung und Bearbeitung eines Fallbeispiels, Carla Everhardt und Katharina SchöneZielgruppe
Geschäftsleitung, Export- und Vertriebsmitarbeiter
- Ort:
- Online