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EU-Parlament verabschiedet das europäische Lieferkettengesetz

Mitte März 2024 ist das europäische Lieferkettengesetz, die Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU beschlossen worden. Das Europäische Parlament hat die Einigung nun formal gebilligt. Es ist ein großer Durchbruch für den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt, der gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärkt.

Die CSDDD sieht vor, dass Unternehmen des Anwendungsbereichs menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie mit Blick auf ihre Tochterunternehmen und ihre Geschäftspartner ermitteln, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten. Das betrifft unter anderem Sklaverei, Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitskräften, Umweltverschmutzung und die Zerstörung von Naturerbe.

Das europäische Gesetz lehnt sich in wichtigen Punkten eng an das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an. Es orientiert sich ebenfalls eng an den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und enthält klare Sorgfaltspflichten für Unternehmen, um die Menschenrechte und Umweltbelange in den Wertschöpfungsketten zu achten.

Nächste Schritte

Die Richtlinie muss nun noch vom Rat der Europäischen Union endgültig gebilligt werden, bevor sie unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

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