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EU-Lieferkettenrichtlinie: Was Unternehmen wissen müssen

Unser Überblick liefert die wichtigsten Fakten und Hintergründe als FAQ.

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten. Die auch als EU-Lieferkettengesetz bekannte Richtlinie verpflichtet große Unternehmen dazu, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren globalen Wertschöpfungsketten einzuhalten, Risiken zu identifizieren und diese zu vermeiden. Ziel ist es, für mehr soziale Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit zu sorgen. EU-Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen (Stichtag 25. Juli 2026).

CSDDD-FAQ: Als Unternehmen rechtzeitig vorbereitet sein

Um Unternehmen dabei zu unterstützen, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nun einen umfassenden Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten bereit. Darin geht das BMAS sowohl auf die Entstehung und Ziele der Richtlinie ein als auch auf die Anwendungsbereiche und konkreten Sorgfaltspflichten. Die FAQ geben darüber hinaus Auskunft über Auswirkungen auf den Mittelstand, Durchsetzungsmechanismen und den weltweiten Einfluss der CSDDD.

Das Wichtigste über CSDDD in Kürze

Die CSDDD gilt für Unternehmen, die mehr als 1.000 Beschäftigte haben, jährlich über 450 Millionen Euro umsetzen und ihren Sitz in der EU haben. Auch wenn Unternehmen ihren Geschäftssitz in Drittstaaten haben, aber in der EU entsprechende Umsätze generieren, fallen sie unter die CSDDD. Die Richtlinie umfasst nicht nur die direkten Aktivitäten des Unternehmens, sondern auch die Aktivitäten von Geschäftspartnern in der vor- und teilweise nachgelagerten Lieferkette bei der Herstellung von Waren und Dienstleistungen.

Nachhaltige Geschäftspraktiken im Fokus

Unternehmen müssen ein risikobasiertes System einführen, um Menschenrechtsverstöße und Umweltschäden zu verhindern oder zu beheben. Dazu gehören eine Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Wirksamkeitskontrollen und eine Berichtspflicht. Zudem müssen sie einen Klimaplan erstellen, der mit dem 1,5-Grad-Ziel des Abkommens von Paris im Einklang steht.

Die Vorschriften werden durch behördliche Kontrolle einerseits und zivilrechtliche Haftung in den Mitgliedsstaaten andererseits durchgesetzt. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes der jeweiligen Unternehmen.

Mit ihren Maßnahmen schafft die CSDDD einheitliche Regeln innerhalb der EU und fördert nachhaltige Investitionen sowie Geschäftspraktiken weltweit.

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