Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen vorgelegt, der unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang von Wertschöpfungsketten regelt. Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen in der EU künftig Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette ermitteln, angehen und beheben. Die Richtlinie enthält sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie auch Vorgaben für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Ausbeutung und Kinderarbeit sind keine Geschäftsmodelle für unsere soziale Marktwirtschaft. Deshalb haben wir mit dem Lieferkettengesetz dafür gesorgt, dass für globale Unternehmen in Deutschland ab 2023 kein Weg an Menschenrechten und Umweltschutz vorbeiführt. Jetzt geht es darum, die Rechte der Betroffenen weiter zu stärken und auf EU-Ebene unternehmerische Sorgfaltspflichten zu verankern, die wirksam durchgesetzt werden. Damit setzt die EU weltweit Standards.
Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass die Europäische Kommission nun einen Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz vorgelegt hat. Das stärkt europäische Unternehmen im weltweiten Wettbewerb und schafft Rechtssicherheit in einer Phase, in der immer mehr Investoren und Verbraucher auf die Einhaltung von Menschenrechten und Nachhaltigkeit achten. Die EU muss hier Vorreiter werden und nimmt mit dem heutigen Vorschlag eine wichtige Wegmarke. Wir werden uns weiter für ein wirksames Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene einsetzen.
Zum Hintergrund
Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich am 1. Dezember 2020 für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz ausgesprochen – erstmals und gemeinsam. Damit erhielt eine entsprechende Initiative von EU-Justizkommissar Didier Reynders starken Rückenwind. Die 27 Länder verabschiedeten im Rat für "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" einstimmig die Ratsschlussfolgerungen zum Thema "Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Lieferketten". Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte diese zuvor im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 eingebracht. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat im Januar 2021 in einem Initiativbericht für einen konkreten Gesetzesvorstoß gestimmt. Der Bericht wurde im März vom Plenum des Europäischen Parlaments mit 504 zu 79 Stimmen (bei 112 Enthaltungen) bestätigt.