Inwieweit kommen in Deutschland ansässige Unternehmen in ihren weltweiten Liefer- und Wertschöpfungsketten der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankerten Sorgfaltspflicht nach? Diese zentrale Frage leitet das NAP-Monitoring. Der Aktionsplan setzt das Ziel, dass mindestens die Hälfte der Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die Anforderungen erfüllen. Entscheidend für die Beurteilung, ob der Umsetzungsstand den Zielwert des NAP erreicht hat, ist das Ergebnis der Erhebung 2020.
Am 11. August 2020 wurden der Bundesregierung nunmehr die Ergebnisse der Befragung 2020 im Einzelnen präsentiert: Das Ziel, dass die Hälfte der Unternehmen diese Kernelemente angemessen umsetzen, wurde nicht erreicht. Demnach erfüllen 13 bis 17 Prozent der Unternehmen die Anforderungen des NAP vollständig. 83 bis 87 Prozent der Unternehmen erfüllen sie nicht. Innerhalb der letzten Gruppe befinden sich 10 bis 12 Prozent der Unternehmen auf einem guten Weg zur Erfüllung des NAP. Weitere rund 1 Prozent haben einen hinreichenden Umsetzungsplan bis spätestens Ende 2020. Aus wissenschaftlichen, statistischen Gründen können die Ergebnisse nur als Bandbreite angegeben werden.
Der zuständigen Interministeriellen Ausschuss Wirtschaft und Menschenrechte hat den Entwurf des Erhebungsberichts beraten. Dabei wurden die Ergebnisse auch mit den Stakeholdern (Sozialpartner, Wirtschaftsverbände und Nichtregierungsorganisationen) diskutiert. Hier gelangen Sie zum finalen Zwischenbericht der Erhebungsphase 2020.