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NAP-Monitoring: Bundesregierung beginnt mit der Befragung von 1.800 Unternehmen

Inwieweit kommen in Deutschland ansässige Unternehmen in ihren weltweiten Liefer- und Wertschöpfungsketten der im NAP verankerten Sorgfaltspflicht nach? Diese zentrale Frage leitet das NAP-Monitoring. Am 29. Juli 2019 erhielten rund 1.800 Unternehmen per E-Mail die Einladung zur Teilnahme an der Online-Befragung. Diese Unternehmen sind eine repräsentative Stichprobe aus der Gesamtgruppe aller 7.100 in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Die Bundesregierung fordert die angeschriebenen Unternehmen jedoch ausdrücklich zur aktiven Beteiligung auf.

Schließlich bietet das die Chance, den NAP-Prozess in Deutschland aktiv mitzugestalten: Unternehmerisches Engagement zur Achtung von Menschenrechten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten kann umfassend dargestellt werden. Zudem können Herausforderungen, die Unternehmen in diesem Zusammenhang wahrnehmen, erläutert werden. Die ausgefüllten Fragebögen können bis zum 22. Oktober 2019 zurückgesandt werden.

Mit den Erhebungen hat das federführende Auswärtige Amt die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die im Mai 2018 die EU-weite Ausschreibung des Auftrags gewonnen hat. Ernst & Young führt ein Konsortium mit den Konsortialpartnern Systain Consulting, Adelphi consult und Focusright an. Wenn ein Unternehmen selbst nachfragen möchte, ob es Teil der Stichprobe ist, kann es sich gern bis zum 19. August 2019 per E-Mail an nap.monitoring@de.ey.com wenden.

Eine Beratung von Unternehmen zum NAP und seinem Monitoring bietet der NAP-Helpdesk bei der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung an. Das Unterstützungsangebot für Unternehmen ist kostenfrei, vertraulich und individuell: www.wirtschaft-entwicklung.de/nachhaltigkeit.

Die Bundesregierung wird die Befragung im Frühjahr 2020 wiederholen. Im Sommer 2020 wird der Endbericht veröffentlicht. Dieser wird eine wesentliche Grundlage für die Beratungen der Bundesregierung darüber sein, ob und gegebenenfalls welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden, um den weltweiten Menschenrechtsschutz im wirtschaftlichen Kontext zu stärken.

Das Monitoring zum Nationalen Aktionsplan soll ermitteln, ob im Jahr 2020 mindestens die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Beschäftigten die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmensprozesse integriert hat. Hierzu gehört auch, dass die Unternehmen, wenn sie bestimmte Verfahren und Maßnahmen nicht umsetzen, darlegen können sollten, warum dies nicht geschehen ist ("Comply or Explain"-Mechanismus).

Von 2018 bis 2020 wurde der Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht durch die Unternehmen im Rahmen eines Monitorings evaluiert. Das NAP-Monitoring ist die weltweit erste und bisher einzige Maßnahme dieser Art.