Nach jahrelangen Verhandlungen hat die Weltbank neue soziale und umweltpolitische Kriterien für die Vergabe von Krediten festgelegt. Partnerländer, NGOs und Interessenvertreter wurden an den Verhandlungsrunden umfassend und transparent beteiligt. Deutschland hat an dem Prozess aktiv mitgewirkt.
Mit den neuen Standards müssen bei Kreditvergaben für Entwicklungs- und Förderprojekte auch Bereiche wie Arbeits- und Sozialrechte berücksichtigt werden. Neben weiteren Schutzrichtlinien am Arbeitsplatz wie eine Nicht-Diskriminierungsklausel, fordern die neuen Kriterien ebenso den Schutz von gefährdeten Gruppen, Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Sicherheit der öffentlichen Gesundheit. Auch für verantwortungsvolle Unternehmen in Deutschland, die global agieren und entweder mit Förderprojekten vor Ort kooperieren oder diese als Teil ihrer Lieferkette integriert haben, sind die neuen Standards von Vorteil. Da die neuen Standards negative soziale und ökologische Effekte vermeiden oder zumindest minimieren, können Unternehmen leichter gewährleisten, dass sie auch im globalen Kontext nachhaltiges Handeln verfolgen.
Die bisherigen Standards waren in den neunziger Jahren entstanden und konnten den aktuellen Herausforderungen, wie dem Klimaschutz, nicht gerecht werden. Demnach war eine Reform unabdingbar. Die neuen Standards sollen bis zum Jahresende verabschiedet werden.