Im Sommer 2020 hat die Bundesregierung im Rahmen der Studie besondere Risiken in Branchen bzw. Regionen entlang von globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten identifiziert. Im Lichte der Ergebnisse erarbeitet die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit einigen Branchen spezifische Handlungsanleitungen und Best-Practice Beispiele zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten.
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