Die Bundesregierung unterstützt eine Reihe weiterer Initiativen, die sich alle mit Nachhaltigkeit und Menschenrechten in globalen Lieferketten beschäftigen. Darunter fallen Projekte und Aktivitäten zu verschiedenen Produktgruppen und Branchen, wie zum Beispiel der Grüne Knopf oder die Einführung der Sorgfaltspflicht für Konfliktmineralien. Eine Liste und genauere Beschreibung der Initiativen für Verantwortung in globalen Lieferketten, die von der Bundesregierung unterstützt werden, sind auf der Unterseite Wirtschaft & Menschenrechte zu finden.
IÖW-Future-Ranking
Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und "future – verantwortung unternehmen" führen seit 1994 ein Ranking der Nachhaltigkeitsberichte großer sowie kleiner und mittelständischer Unternehmen in Deutschland durch. Das Ranking wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
Ziel des Nachhaltigkeitsrankings ist, eine Vergleichbarkeit der CSR-Berichterstattung zu ermöglichen und den Wettbewerb zwischen Unternehmen für eine gute CSR-Berichterstattung zu fördern. Damit sollen Unternehmen in ihrem nachhaltigen Handeln unterstützt werden. Jedes teilnehmende Unternehmen kann sein Engagement auf der Grundlage der jährlichen Auswertung weiterentwickeln. Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden nicht nur Lernprozesse innerhalb der Unternehmen angestoßen. Nachhaltigkeitsberichte geben gleichzeitig Impulse für Politik, Wissenschaft und Gesellschaft. Die Veröffentlichung eines CSR-Berichts in Verbindung mit dem Ranking bietet den Mehrwert, dass die Bewertung einer neutralen Instanz die Glaubwürdigkeit der unternehmerischen CSR-Aktivitäten bekräftigen und die Unternehmensreputation positiv beeinflussen kann.
Das Ranking berücksichtigt ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien, die Unternehmen in ihren Berichten abbilden. Das Kriterienset enthält Anforderungen an ökologische Aspekte der Produktion, Vertretung der Mitarbeiter/innen-Interessen, Produktverantwortung und gesellschaftliche Verantwortung. Im Kriterienkatalog wurden die Anforderungen an die unternehmerische Verantwortung für die globale Lieferkette erhöht.
Die 100 größten deutschen Unternehmen werden in der Kategorie der Großunternehmen bewertet. Kleine und mittelständische Unternehmen können sich für die Teilnahme am Ranking im Vorfeld bewerben. Bei der Bewertung werden unterschiedliche Kriterien je nach Unternehmensgrößenkategorie angelegt. Im Großunternehmen-Ranking werden zusätzlich Branchenspezifika berücksichtigt. Unternehmen haben vor der Veröffentlichung der Auswertung die Möglichkeit, auf etwaige Missverständnisse in der Bewertung hinzuweisen.
Im September 2019 wurden die neuesten Ergebnisse des Ratings der Geschäftsberichte auf Basis der Konferenz "CSR-Reporting in Zeiten der Berichtspflicht", die im Februar 2019 stattfand, vorgestellt. Bewertet wurden Berichte von Unternehmen, die bis Juni (für Großunternehmen) bzw. Juli (für KMU) 2018 veröffentlicht wurden. Es ist das elfte Ranking seit der ersten Runde im Jahr 1994. Bewertet wurden Berichte von Unternehmen, die bis Juni (für Großunternehmen) bzw. Juli (für KMU) 2018 veröffentlicht wurden. Es ist das elfte Ranking seit der ersten Runde im Jahr 1994. Am 31. März 2022 fand die Konferenz "Next Generation CSR-Reporting: Sind deutsche Unternehmen gewappnet?" statt. Hier wurden Ergebnisse, Trends und Schlussfolgerungen aus dem Ranking der Nachhaltigkeitsberichte 2021 vorgestellt.
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CSR-Berichtspflichten
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU haben 2014 eine Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen verabschiedet (sog. CSR-Richtlinie). Ziel der Richtlinie ist es insbesondere, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Dabei geht es um Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Deutschland hat die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ist seit dem Geschäftsjahr 2017 auf Lageberichte anwendbar.
Mehr Transparenz: Große Unternehmen müssen Fakten offenlegen
Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz legt neue Berichtspflichten insbesondere für große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen fest. Diese sind häufig international aktiv und die Investoren dieser Firmen und weitere Gruppen, etwa Verbraucher, sind an einer umfassenden nicht-finanziellen Berichterstattung interessiert. Die Unternehmen müssen in ihren Lageberichten künftig stärker als bisher auf wesentliche nichtfinanzielle Aspekte der Unternehmenstätigkeit eingehen.
Die Berichterstattung wird künftig zu mehr Informationen für Dritte führen, aber auch zu Anreizen für die Unternehmen, sich noch mehr als bisher mit Fragen wie sozialen und ökologischen Belangen, Menschenrechten, Korruptionsbekämpfung u.a. zu beschäftigen. Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz will gleichzeitig erreichen, dass Unternehmen ihre Risiken in Zukunft noch besser erkennen und deren Realisierung verhindern können. Bei den Verhandlungen zur CSR-Richtlinie war es der Bundesregierung wichtig, dass die Unternehmen ihre Berichtspflichten in möglichst flexibler Form und ohne unverhältnismäßige Vorgaben erfüllen können.
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Öffentliche Vergabe
Die Bundesregierung hat das deutsche Vergaberecht anlässlich des neuen gemeinschaftsweiten EU-Vergaberechts modernisiert (Bundesgesetzblatt I Nr. 8, Bundesgesetzblatt I Nr. 16). Das EU-Vergaberecht sieht unter anderem vor, die Vergabe stärker zur Unterstützung strategischer Ziele nutzen zu können, etwa soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte zu fördern. Dies kommt auch Unternehmen zugute, die ihrer Verantwortung bis hinein in die Produktions- und Lieferketten nachkommen, und setzt Anreize für Unternehmen, internationale Standards zur Unternehmensverantwortung einzuhalten (z.B. die ILO-Kernarbeitsnormen). Bei dem umgesetzten EU-Vergaberecht handelt es sich um die Richtlinie für die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU), die Richtlinie für die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU) und die Richtlinie für die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU). Die Bundesregierung hat diese Richtlinien im April 2016 in deutsches Recht umgesetzt.
Weitere Initiativen/Informationen zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung
Allianz für nachhaltige Entwicklung
Unter dem Vorsitz der Bundesregierung arbeiten Bund, Länder und Kommunen seit 2010 in der "Allianz für nachhaltige Beschaffung" zusammen. Sie soll dazu beitragen, den Anteil nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen beim Einkauf der öffentlichen Hand deutlich zu erhöhen. Die Allianz dient dem systematischen Erfahrungsaustausch der wichtigsten öffentlichen Beschaffer auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit und soll zur stärkeren Verwendung einheitlicher nationaler und internationaler Nachhaltigkeitsstandards auf allen drei Ebenen - Bund, Länder und Kommunen - beitragen.
Die Allianz befasst sich in jährlich gebildeten Expertengruppen mit besonders relevanten Bereichen der Beschaffung. Die Expertengruppen haben Berichte, Empfehlungen und Leitfäden u. a. zu den Themen "Green IT", Ökostrom, dem öffentlichen Personennahverkehr und Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft, dem nachhaltigen Bauen, Standards, Statistik und Monitoring, Elektromobilität und Ressourceneffizienz erstellt.
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung ist dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren zugeordnet. Primäre Aufgabe der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) ist die gezielte Information, Schulung und Aufklärung von öffentlichen Auftraggebern in Bund, Ländern und Kommunen in Bezug auf eine nachhaltige öffentliche Beschaffung.
Mit Hilfe der von der KNB betriebenen Informationsplattform (www.nachhaltige-beschaffung.info) werden den Beschaffern und Entscheidern in den Vergabestellen aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise sollen Beratungen vor Ort oder per Telefonhotline oder E-Mail ergänzt werden. Die Website bietet neben einer umfassenden Informationssammlung unter anderem auch Leitfäden und Praxisbeispiele sowie die Möglichkeit, einen Newsletter zu abonnieren. Ergänzt wird das Angebot durch ein Diskussionsforum.
Informationen des Umweltbundesamtes (UBA)
Auf der Internetseite www.beschaffung-info.de bündelt das Umweltbundesamt Informationen zum Thema umweltfreundliche öffentliche Beschaffung. Den wesentlichen Bestandteil der Internetseite bildet die Rubrik "Produkte und Dienste". In dieser werden Informationen zu umweltbezogenen Produkteigenschaften, Umweltkennzeichen, Ausschreibungsempfehlungen, Praxisbeispiele und Literaturhinweise für die jeweiligen Produkte zur Verfügung gestellt. Folgende Bereiche werden dargestellt: Reinigung/Hygiene, Büro, Büromaterial, Gebäudeinnenausstattung, Weiße Ware, Fahrzeugwesen, Garten- und Landschaftsbau, Energieversorgung, Bauwesen und gute Praxisbeispiele.
Die Ausschreibungsempfehlungen orientieren sich am Umweltzeichen Blauer Engel - soweit es für die einzelnen Produkte vorhanden ist. Die Seite informiert öffentliche Auftraggeber auch umfassend über vergaberechtliche Aspekte einer umweltfreundlichen Beschaffung, über konkrete Produktkennziffern und relevante Veranstaltungstermine. Darüber hinaus kann ein vierteljährlicher Email-Infodienst abonniert werden.
Weitere Informationen
- Veröffentlichung der Reform im Bundesgesetzblatt I Nr. 8, 23.02.16
- Veröffentlichung der Reform im Bundesgesetzblatt I Nr. 16, 14.04.16
- BMWK - Reform des Vergaberechts
- BMWK - Strategische Beschaffung
- Richtlinie vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU)
- Richtlinie vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU)
- Richtlinie vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU)
Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen enthalten anerkannte Empfehlungen für verantwortliches unternehmerisches Verhalten in den Bereichen Informationspolitik, Menschenrechte, Beschäftigungspolitik einschließlich Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung, Verbraucherinteressen, Wissenschaft und Technologie, Wettbewerb und Steuern. Bislang haben sich neben den 34 OECD-Mitgliedstaaten elf Nicht-Mitgliedstaaten (Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Kolumbien, Ägypten, Lettland, Litauen, Marokko, Peru, Rumänien und Tunesien) den OECD-Leitsätzen verpflichtet.
Nationale Kontaktstellen
Ein Kernelement der Leitsätze sind die Nationalen Kontaktstellen. Alle Teilnehmerländer der OECD-Leitsätze sind dazu verpflichtet, Nationale Kontaktstellen (NKS) einzurichten, um die Leitsätze bekannt zu machen, über deren Inhalte zu informieren und ihre Einhaltung zu fördern. Zudem sollen die NKS bei Beschwerden und Hinweisen auf Verstöße gegen die Leitsätze ein Forum zur Vermittlung zwischen den betroffenen Parteien bereitstellen.
Die deutsche NKS ist seit 2001 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angesiedelt. Alle Entscheidungen und Aktivitäten der NKS werden im Ressortkreis der Bundesministerien abgestimmt (Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Ein Arbeitskreis der Ressorts mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen unterstützt die NKS bei der Arbeit und berät sie.
Vermittlung bei möglichen Verstößen gegen die OECD Leitsätze
Besondere Bedeutung kommt den Nationalen Kontaktstellen bei Beschwerden wegen möglicher Verstöße gegen die OECD-Leitsätze zu. Jede natürliche Person oder Organisation mit einem Interesse an der fraglichen Angelegenheit kann eine Beschwerde wegen eines vermeintlichen Verstoßes eines Unternehmens gegen die Leitsätze bei der NKS einreichen. Ergibt sich im Rahmen einer ersten Evaluation, dass der Fall eine eingehendere Prüfung rechtfertigt, bietet die NKS im Rahmen einer Mediation ihre Vermittlung mit dem Ziel an, gemeinsam mit den Parteien eine Lösung zu finden. Bei erfolgreicher Einigung veröffentlicht die NKS einen Abschlussbericht mit Verlauf und Lösung des Verfahrens. Konnte keine Einigung erreicht werden, veröffentlicht die NKS eine abschließende Erklärung zu dem Verfahren mit einer Beurteilung zum vermeintlichen Verstoß gegen die Leitsätze.
Einzelheiten zur Arbeit der deutschen NKS sind abrufbar auf der Website der NKS, ebenso ein Leitfaden zum Beschwerdeverfahren. Auf der Website sind ferner Jahresberichte der NKS und Übersichten über alle abgeschlossenen Beschwerdefälle veröffentlicht.
Weitere Informationen
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen enthalten anerkannte Empfehlungen für verantwortliches unternehmerisches Verhalten, u.a. in den Bereichen Menschenrechte, Beschäftigungspolitik, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung und Verbraucherinteressen. Nationale Kontaktstellen (NKS) werden eingerichtet, um die Leitsätze bekannt zu machen, über deren Inhalte zu informieren und ihre Einhaltung zu fördern. Die deutsche NKS ist seit 2001 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angesiedelt. Hier finden Sie Informationen über die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze.
Bessere Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsstandards
Immer mehr Verbraucher*innen achten beim Einkauf auf eine umweltfreundliche und sozial gerechte Herstellungsweise; entsprechend rasant wächst die Zahl der Nachhaltigkeitssiegel. Doch wie unterscheiden sich die einzelnen Produktsiegel voneinander? Was bewerten Umwelt- und Sozialsiegel genau und wer garantiert, dass ein Siegel auch glaubwürdig ist?
Hilfe für Verbraucher*innen
Um diese und weitere Fragen rund um Nachhaltigkeitssiegel zu beantworten, hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und internationalen Projektpartnern ein übersichtliches und leicht zu bedienendes Analyse- und Bewertungswerkzeug geschaffen. Auf www.siegelklarheit.de lassen sich Siegel nach Produktgruppen ordnen und miteinander vergleichen. So können Verbraucher*innen glaubwürdige Siegel auf Produktenbesser und schneller erkennen und international hohe Umwelt- und Sozialstandards werden weiter vorangetrieben.
Hilfe für Beschaffungsverantwortliche
Neben den Verbraucher*innen sollen die Bewertungsergebnisse aber auch von öffentlichen Beschaffer*innen genutzt werden, um auf dieser Grundlage fundierte und strategische Kauf- und Managemententscheidungen treffen zu können. Denn Schätzungen zufolge beträgt der Wert von Waren und Dienstleistungen, die in Deutschland öffentlich beschafft werden, jährlich bis zu 500 Milliarden Euro (OECD-Studie 2019). Der öffentliche Sektor kann somit eine wichtige Vorbildfunktion für ökologisch und sozial verantwortliches Wirtschaften einnehmen. Der Kompass Nachhaltigkeit (www.kompass-nachhaltigkeit.de) unterstützt Praktiker*innen aller Verwaltungsebenen mit nützlichen Informationen zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten in jeder Phase der Beschaffung. So lassen sich zu den jeweiligen Nachhaltigkeitskriterien beispielsweise passende Gütezeichen, Textbausteine für die Vergabeunterlagen sowie qualifizierte Anbieter*innen finden. Darüber hinaus bietet das Portal viele kommunale Praxisbeispiele für Ausschreibungen, Ratsbeschlüsse, Leitfäden, Dienstanweisungen und weitere Dokumente – praktisch sortiert nach Bundesland sowie auf einer interaktiven bundesweiten Karte. Der Kompass Nachhaltigkeit ist ein Kooperationsprojekt der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Engagement Global mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Weitere Informationen
Um Verbraucher*innen und öffentlichen Beschaffer*innen nachhaltige Kaufentscheidungen zu erleichtern, hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gemeinsam mit nationalen und internationalen Kooperationspartnern eine einheitliche Bewertungs- und Vergleichsmethodik erarbeitet. Damit werden Nachhaltigkeitsstandards nach ihrem inhaltlichen und systemischen Anspruch bewertet und besonders glaubwürdige Siegel ausgezeichnet.
Verantwortung in globalen Lieferketten
Mit großem Engagement treibt die Bundesregierung die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) voran. Um die Themen Wirtschaft und Menschenrechte miteinander in Einklang zu bringen und die ordnungsgemäße Umsetzung relevanter Richtlinien und Rahmenwerke zu gewährleisten, hat sie verschiedene institutionelle Strukturen geschaffen – darunter u.a. der Interministerielle Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte (IMA) sowie die Nationale Kontaktstelle (NK) der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
Weitere Informationen zum Engagement der Bundesregierung